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Neue Weiterbildung löst alte Bildungskarenz ab

Präsentierten neues Modell für Weiterbildung: Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmansdorfer und Sozialministerin Korinna Schumann. Foto: Bka / Regina Aigner

Eine Weiterbildungszeit soll ab 1. Jänner 2026 die bisherige Bildungskarenz ablösen, die mit 1. April 2025 abgeschafft wurde. Die Bildungskarenz wurde vielfach zu einer „Auszeit“, sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer. Das neue Modell soll die Qualifikation und folglich das Einkommen von Beschäftigten erhöhen.

 

Förderung während Weiterbildung

Die Bundesregierung beschloss diese Woche im Ministerrat, eine treffsichere Nachfolgeregelung für die abgeschaffte Bildungskarenz zu erarbeiten. Dieses neue Instrument soll arbeitsmarktpolitisch wirksam und existenzsichernd sein, indem Beschäftigte während Phasen der Höherqualifizierung gefördert werden.

Die Bildungskarenz war zuletzt auch von Experten kritisiert worden. Mit den Änderungen werden Empfehlungen des Rechnungshofs und Vorschläge des WIFO umgesetzt. Diese Empfehlungen betreffen

  • die höhere zeitliche und inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung,
  • eine stärkere Kontrolle,
  • Meldepflichten und Erfolgsnachweise inklusive Möglichkeit zur Rückforderung,
  • Zielgruppen­ durch Bildungsberatung genauer erreichen,
  • zielkonforme Nutzung,
  • angemessene Einkommenssicherung während der Weiterbildung.

 

Chancen am Arbeitsmarkt verbessern

Die Bildungskarenz wird durch das neue Instrument der „Weiterbildungszeit“ ersetzt. Dieses entspricht der ursprünglichen Zielsetzung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit: insbesondere für jene weniger qualifizierte Beschäftigte die Möglichkeiten zur Weiter­bildung zu schaffen, die ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern möchten.

Mit 1. April 2025 wurde das bisherige Modell der Bildungskarenz abgeschafft. Das Weiterbildungsgeld und das Bildungsteilzeitgeld sind mit 31. März 2025 ausgelaufen, heißt es weiter in einer Information des Bundeskanzleramtes.

 

Regeln für Übergang

Gegenwärtig sind für Betroffene zwei Eckpunkte wesentlich:

Für bereits begonnene bzw. unmittelbar bevorstehende Bildungskarenzen wurde eine Übergangsregelung verankert: Wurde eine Bildungskarenz in Modulen vereinbart, so können offene Module dann absolviert werden, wenn für diese ein bis Ende März 2025 zuerkannter Anspruch von Seiten des AMS vorliegt. Ebenso sollen diese Regelungen gelten, wenn bis Ende Februar 2025 eine Vereinbarung abgeschlossen wurde und die Bildungsmaßnahme spätestens am 31. Mai 2025 beginnt.

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit können weiterhin mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vereinbart werden, allerdings ohne staatliche Unterstützung – von bereits vereinbarter Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Fall zurücktreten.

 

Ausgaben werden begrenzt

Die Neuregelung wird vor dem Sommer 2025 im Detail ausgearbeitet, damit das AMS in der zweiten Jahreshälfte die Vorbereitung treffen kann. Das neue Instrument wird mit 1. Jänner 2026 eingeführt. Es werden dafür maximal 150 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen. Für die Bildungsteilzeit sollen die Anforderungen und Regelungen entsprechend angepasst werden.