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Wöginger: Pflege ist Schwerarbeit

In Zukunft soll die Pflegearbeit unter die Schwerarbeiterregelung fallen. Fotos: iStock/ KatarzynaBialasiewicz

Pflegekräfte werden künftig offiziell als Schwerarbeiter anerkannt. Die Bundesregierung setzt damit eine langjährige Forderung von Organisationen, Gewerkschaften und Betroffenen um. Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann und ÖVP-Klubobmann August Wöginger präsentierten am Dienstag die Eckpunkte der Reform, die den Einstieg in die Schwerarbeitspension erleichtern soll.

Gesetzliche Änderungen geplant

Künftig können Pflegekräfte bereits mit 60 Jahren in Pension gehen, sofern sie mindestens 45 Versicherungsjahre sowie zehn Jahre Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren nachweisen können. Damit wird die intensive körperliche und psychische Belastung dieser Berufe erstmals umfassend gesetzlich anerkannt.

Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann unterstrich die Bedeutung der Maßnahme: „Für unsere Gesellschaft ist die Arbeit von Pflegekräften eine zentrale Stütze. Diese Arbeit ist systemrelevant. Als Zeichen des Respekts und der Wertschätzung wird diese Arbeit besser für die Schwerarbeitspension berücksichtigt, denn es ist Schwerarbeit.“ Sie betonte, dass es besonders wichtig sei, die körperliche und psychische Belastung der Personen in diesen Berufen gesetzlich abzubilden: „Es ist in unser aller Interesse, dass es faire Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte gibt.“

 

Wöginger: Wertschätzung und Respekt für Pflegepersonal

Auch ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger sprach von einem bedeutenden Schritt: „Mit der Vereinfachung, als Pflegekraft in die Schwerarbeit zu kommen, setzen wir ein Zeichen der Wertschätzung und des Respekts all jenen gegenüber, die in diesem Sektor arbeiten.“ Besonders wichtig sei es, genau jene Personen zu berücksichtigen, „die über Jahre tatsächlich in der Betreuung schwer gearbeitet haben und für die Patienten ‚am Bett‘ da waren.“

Wöginger betonte weiter: „Pflege ist einer der härtesten Jobs im Lande – ist Schwerarbeit.“ Mit der neuen Regelung werde diese Realität nun auch offiziell anerkannt. „Mit diesem Schritt bauen wir weiter aus, was wir in der vergangenen Legislaturperiode begonnen haben“, sagte der Klubobmann.

 

Neue Definition von Schwerarbeit

Die Reform bringt auch eine inhaltliche Neuausrichtung bei der Definition von Schwerarbeit: Bisher wurden vor allem körperlich anstrengende Tätigkeiten berücksichtigt, etwa durch Schichtdienste oder hohe körperliche Belastungen. Künftig sollen auch psychische Belastungen und Mehrfachbelastungen in die Bewertung einfließen.

Neben der Aufnahme in die Schwerarbeitsverordnung bekannte sich die Bundesregierung laut Schumann und Wöginger auch zu weiteren Maßnahmen: Verbesserungen bei Arbeitszeitregelungen, bessere Dienstpläne, Entlastung durch zusätzliches Personal sowie eine nachhaltige Attraktivierung des Berufs sollen folgen.