Parlament

Behinderung: Arbeitsmarktintegration erleichtert

Menschen mit Behinderung sollen nicht aufs Abstellgleis gestellt sondern am Arbeitsmarkt besser integriert werden. Der Nationalrat fasse einen einstimmigen Beschluss. Foto: iStock/xavierarnau

Der Nationalrat beschloss einstimmig, jungen Menschen mit Behinderung die Integration am Arbeitsmarkt wesentlich zu erleichtern. In Zukunft wird die Frage der Arbeitsunfähigkeit erst ab dem vollendeten 25. Lebensjahr gestellt werden.

 

Erfreut über diese einhellige Entscheidung des Nationalrats zeigte sich besonders Abg. Kira Grünberg, ÖVP-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung und für Inklusion: „Künftig soll die Frage der Arbeitsunfähigkeit bei jungen Menschen mit Behinderungen frühestens ab dem vollendeten 25. Lebensjahr gestellt und gegebenenfalls beschieden werden. Immer wieder begegnen mir Betroffene, die arbeiten möchten, jedoch voreilig in die Arbeitsunfähigkeit geschickt wurden, da es für das Umfeld für den Moment die vermeintlich einfachere Lösung war. Sehr vielen hat man damit aber den Weg in den Arbeitsmarkt und somit in die Selbstständigkeit ein für alle Mal verbaut!“

 

Behinderung: Betroffene voreilig ausgegrenzt

Eine attestierte Arbeitsunfähigkeit bedeutet für Grünberg im Alltagsleben sehr konkret und folgenreich, dass Betroffene ab diesem Zeitpunkt keinen Zugang mehr zu Leistungen des AMS haben. „Damit ist die aktive und unterstützte Arbeitssuche offiziell für beendet erklärt, weil jegliche Hilfestellung wegfällt. Im schlimmsten Fall passiert das bereits im Alter von 15 Jahren! Diesen Missstand korrigieren wir mit der vorliegenden Gesetzesänderung, die mit 1. Jänner 2024 wirksam wird“, erklärte die Abgeordnete in ihrer Parlamentsrede.

Konkret geht es darum, dass die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung von Menschen mit Behinderungen künftig frühestens ab 26 Jahren möglich sein soll. Damit bleibt der Zugang zu AMS-Leistungen respektive jegliche Fördermaßnahmen zur Arbeitsmarktintegration und die Vormerkung als arbeitssuchend jedenfalls bis zu diesem Alter aufrecht. Im Jahr 2023 bereits erstellte Gutachten sollen ebenso nicht mehr bis zum 25. Lebensjahr zur Anwendung kommen, um Grenz- und Härtefälle zu vermeiden.

 

Grünberg dankt Kocher

„Menschen mit Behinderungen benötigen manchmal etwas mehr Zeit, um ihre Talente und Fähigkeiten erkennen und voll entfalten zu können. Mit der bisherigen Handhabe hat man ihnen diese Chance verwehrt. Mein besonderer Dank gilt Arbeitsminister Martin Kocher, der für Inklusion und dieses Thema ein offenes Ohr hatte und Lösungen sowie deren Umsetzung konsequent vorangetrieben hat, resümiert Grünberg.