Freiwilligenpauschale auf Kirchen ausgeweitet

Die Freiwilligenpauschale wird nun auch auf anerkannte Religionsgemeinschaften ausgebaut. Symbolbild: istock/Fotografia Inc.
Die Freiwilligenpauschale wird nun auch auf anerkannte Religionsgemeinschaften ausgebaut. Symbolbild: istock/Fotografia Inc.

Die erst Anfang 2024 eingeführte Freiwilligenpauschale wird bereits nach einem halben Jahr ausgeweitet. In Zukunft sollen auch anerkannte Religionsgemeinschaften davon profitieren. Das gaben am Dienstag August Wöginger und Andreas Hanger bekannt. 

Das Ehrenamt ist in Österreich sehr tief verankert. Über 2,3 Millionen Österreicherinnen und Österreicher engagieren sich in ihren Gemeinden und Städten freiwillig in Vereinen, Hilfs- und Blaulichtorganisationen sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen und sichern somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt. An die 14 Millionen Stunden unbezahlte Arbeit werden jede Woche in Österreich geleistet.

 

Die Freiwilligenpauschale

Freiwilligenarbeit kostet aber Geld und so wurde von der Regierung zum Jahresbeginn die „kleine“ und „große“ steuerfreie Freiwilligenpauschale eingeführt. Die „kleine“ Freiwilligenpauschale (80 Euro pro Monat bzw. 1.000 Euro pro Jahr) kann jeder gemeinnützige Verein an seine Mitglieder steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Die erhöhte („große“) Freiwilligenpauschale (250 Euro pro Monat bzw. 3.000 Euro pro Jahr) gilt für Sozialdienste in der Gesundheitspflege, in der Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- oder Altenfürsorge und für Ausbildnerinnen und Ausbildner bzw. Übungsleiterinnen und Übungsleiter (Kapellmeisterinnen und -meister/Chorleiterinnen und -leiter).

 

Neu dabei: Religionsgemeinschaften

Bisher ausgenommen von dieser Regelung waren anerkannte Religionsgemeinschaften, da sie keine gemeinnützigen Vereine sind, sondern Körperschaften öffentlichen Rechts. Diese Ausnahme soll nun korrigiert werden. Mit einem Abänderungsantrag wollen die beiden Koalitionsparteien die Religionsgemeinschaften im Juli Plenum auch von der Regelung erfassen.

 

Wöginger und Hanger: “Wertschätzung für ehrenamtliche Arbeit”

„Wir bringen damit unsere Wertschätzung für alle ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den anerkannten Religionsgemeinschaften zum Ausdruck, die im liturgischen Dienst, in Kirchenchören, Pfarrcafés, Flohmärkten und vielem anderen enorm wichtige Arbeit für unsere Gesellschaft leisten“, begründen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und ÖVP-Ehrenamtssprecher Andreas Hanger in einer Aussendung diesen Schritt.

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