Parlament

Gemeindepaket nimmt nächste Hürde

Mit 1,3 Milliarden Euro will die Regierungskoalition die Gemeinden ab 2025 zusätzlich unterstützen. Foto: istock / Tinieder

Das von der Bundesregierung beschlossene Gemeindepaket hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Am Donnerstag passierte das Kommunalinvestitionsgesetz den Finanzausschuss des Nationalrats. Es soll nächste Woche im Nationalrat und dann im Bundesrat behandelt werden.

 

Viertes Paket in vier Jahren

1,3 Milliarden Euro möchte die Bundesregierung den Kommunen ab dem kommenden Jahr zusätzlich zur Verfügung stellen. (Zur-Sache berichtete) Es ist bereits das vierte Paket seit 2020 und soll Investitionen stärker forcieren, denn wenn Ortsführung nur mehr punktuell in Infrastruktur investieren können, wirkt sich das auch auf die regionale Wirtschaft und die Sicherung von Arbeitsplätzen am Land aus.

Manfred Hofinger: Kraft der Kommunen für Investitionen stärken. Foto: ÖVP-Klub

Manfred Hofinger: Kraft der Kommunen für Investitionen stärken. Foto: ÖVP-Klub

Hofinger: „Investitionen in Gemeinden ankurbeln“

Aufgrund stagnierender Einnahmen bei Grunderwerbssteuer und Ertragsanteilen ist der finanzielle Spielraum für Investitionen gering. „Daher braucht es frisches Geld vom Bund. So können die Gemeinden die Investitionen wieder ankurbeln“, begrüßt der zuständige Sprecher, Abg. Bgm. Manfred Hofinger die breite Zustimmung zu diesem Gesetzespaket im Finanzausschuss. „Damit zeigen wir einmal mehr, dass wir die Anliegen der Gemeinden und der Menschen in schwierigen Zeiten ernst nehmen“, betont Hofinger.

 

Die Maßnahmen im Detail: 

  • 300 Millionen Euro Finanzzuweisung: Finanzzuweisung mit 20. Jänner 2025 statt Entfall der Rückzahlung des Sonder-Vorschusses (drei Tranchen 2025 bis 2027 à 100,0 Millionen Euro). „Damit sorgen wir für einen Liquiditätsgewinn für die Gemeinden“, so Hofinger.
  • Kommunalinvestitionsgesetz 2023 (KIG 2023): Verlängerung der Antragsfrist von Ende 2024 auf Ende 2026, ebenso Verlängerung aller sonstiger Fristen (Projektbeginn, Abrechnungen) um zwei Jahre. „Damit können die noch offenen Mittel von rund 450 Millionen Euro auch abgeholt werden“, erläutert Hofinger.
  • Kommunalinvestitionsgesetz 2025 (KIG 2025): Zusätzliche KIG-Mittel in der Höhe von 500,0 Millionen Euro bis 2027 und geringere Kofinanzierungsquote der Gemeinde. „Ab kommendem Jahr werden statt 50 Prozent nunmehr 80 Prozent der Projektkosten vom Bund übernommen. Damit können die Gemeinden mehr investieren“, so Hofinger.
  • Zweckzuschuss des Bundes in der Höhe von 120 Millionen Euro bis 2028 zur Förderung des digitalen Wandels.

Für Hofinger bringt dieses Paket einen Mehrwert für die Region, für den Erhalt der Wertschöpfung, für mehr Lebensqualität und vor allem für funktionierende Gemeinden. „Denn es ist wichtig, deren Liquidität zu sichern und die Umsetzung von kommunalen Projekten nicht zu gefährden“, so der Abgeordnete.