Parlament
Neue Regeln für saubere Politik
Neue und schärfere Regeln für eine saubere Politik bringt eine Novelle des Korruptionsstrafrechts, die der Nationalrat am Freitag verabschiedete. Österreich hat damit die strengsten Regeln in Europa erklärte dazu ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker.
Rechtsstaat und Vertrauen stärken
Das strengste Anti-Korruptionsgesetz Europas schafft den neuen Straftatbestand des Mandatskaufs, bringt eine Verschärfung bei Strafhöhe und erweitert das Korruptionsstrafrechts auf Kandidaten. Das soll den Rechtsstaat und das Vertrauen in Politik stärken.
„Das Korruptionsstrafrecht hat das Ziel, Transparenz, demokratiepolitische Sauberkeit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten“, erklärte dazu Abg. Steinacker, Juristin und Obfrau des Justizausschusses.
Mit dem neuen Anti-Korruptionsstrafrecht werde ein ambitionierter aber richtiger Weg beschritten, so Steinacker in der Plenardebatte des Nationalrats.
Neuer Straftatbestand Mandatskauf
Mit dem geplanten Inkrafttreten am 1. September heurigen Jahres werde der neue Straftatbestand „Mandatskauf“ eingeführt. Einer Person einen aussichtsreichen Listenplatz im Gegenzug für einen Vorteil – wie beispielsweise eine Geldzahlung – zu verschaffen, sei dann strafbar.
„Die Wählerinnen und Wähler müssen sich darauf verlassen können, dass es bei der Erstellung von Wahllisten zu keinen korrumpierenden Einflüssen kommt“, erklärte Steinacker.
Legale Spenden sind erlaubtes Verhalten
Damit das effektiv möglich wird, wird im Strafgesetzbuch erlaubtes Verhalten von verbotenem Verhalten genau abgegrenzt. Erlaubtes Verhalten ist etwa die Annahme von legalen Parteispenden oder die legitime Unterstützung von Kandidatinnen und Kandidaten.
Darüber hinaus wurden gebotene Verhältnismäßigkeit und das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot eingehalten: Es müsse klar erkennbar sein, wann eine Strafbarkeit für welches gesetzte Verhalten eintrete. „Deshalb wurde vorgesehen, dass die Strafbarkeit erst dann eintritt, wenn eine Person, die sich ‚ein Mandat gekauft hat‘ bzw. der das ‚Mandat gekauft wurde‘, angelobt wird“, sagte Steinacker.
Alle Strafen angehoben
Ein weiterer wesentlicher Punkt bestehe in der Ausdehnung der Anti-Korruptionsbestimmungen auf Personen, die zwar noch kein Amt bekleiden, sich aber darum bemühen. Dabei habe es eine Präzisierung bei der Definition von Kandidatin bzw. Kandidat gegeben.
Steinacker dazu: „Auch hier haben wir dafür Sorge getragen, dass jeder, der ein Amt ausüben möchte, deutlich erkennen kann, ab welchem Zeitpunkt die neuen strengen Regeln Gültigkeit haben.“ Dies gelte auch für jene Menschen, die sich im öffentlichen Bereich bzw. bei staatsnahen Unternehmen bewerben. Weiters werde die Strafhöhe bei allen Anti-Korruptionsbestimmungen merklich angehoben.
Das verschärfte Korruptionsstrafrecht ist „eine wirkungsvolle Regelung, die schädlichem Einfluss auf Gesetzgebung und Amtsträgerinnen und Amtsträger vorbeugen soll“.