Parlament

Neue Regeln für saubere Politik

Scharfe Regeln für saubere Politik: Transparenz, Sauberkeit, Rechtsstaatlichkeit sind die Leitlinien, mit denen das Parlament der Politik mit dem neuen Korruptionsstrafrecht noch schärfere Regeln gibt. Bild: Pallas Athene, griechische Göttin der Weisheit, vor dem Parlamentsgebäude in Wien. Foto: Parlamentsdirektion

Neue und schärfere Regeln für eine saubere Politik bringt eine Novelle des Korruptionsstrafrechts, die der Nationalrat am Freitag verabschiedete. Österreich hat damit die strengsten Regeln in Europa erklärte dazu ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker.

 

Rechtsstaat und Vertrauen stärken

Das strengste Anti-Korruptionsgesetz Europas schafft den neuen Straftatbestand des Mandatskaufs, bringt eine Verschärfung bei Strafhöhe und erweitert das Korruptionsstrafrechts auf Kandidaten. Das soll den Rechtsstaat und das Vertrauen in Politik stärken.

„Das Korruptionsstrafrecht hat das Ziel, Transparenz, demokratiepolitische Sauberkeit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten“, erklärte dazu Abg. Steinacker, Juristin und Obfrau des Justizausschusses.

Mit dem neuen Anti-Korruptionsstrafrecht werde ein ambitionierter aber richtiger Weg beschritten, so Steinacker in der Plenardebatte des Nationalrats.

 

Neuer Straftatbestand Mandatskauf

Mit dem geplanten Inkrafttreten am 1. September heurigen Jahres werde der neue Straftatbestand „Mandatskauf“ eingeführt. Einer Person einen aussichtsreichen Listenplatz im Gegenzug für einen Vorteil – wie beispielsweise eine Geldzahlung – zu verschaffen, sei dann strafbar.

„Die Wählerinnen und Wähler müssen sich darauf verlassen können, dass es bei der Erstellung von Wahllisten zu keinen korrumpierenden Einflüssen kommt“, erklärte Steinacker.

Michaela Steinacker, Obfrau des Justizausschusses des Nationalrats: Transparenz, Sauberkeit, Rechtsstaatlichkeit

Michaela Steinacker, ÖVP-Justizsprecherin: Transparenz, Sauberkeit, Rechtsstaatlichkeit

Legale Spenden sind erlaubtes Verhalten

Damit das effektiv möglich wird, wird im Strafgesetzbuch erlaubtes Verhalten von verbotenem Verhalten genau abgegrenzt. Erlaubtes Verhalten ist etwa die Annahme von legalen Parteispenden oder die legitime Unterstützung von Kandidatinnen und Kandidaten.

Darüber hinaus wurden gebotene Verhältnismäßigkeit und das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot eingehalten: Es müsse klar erkennbar sein, wann eine Strafbarkeit für welches gesetzte Verhalten eintrete. „Deshalb wurde vorgesehen, dass die Strafbarkeit erst dann eintritt, wenn eine Person, die sich ‚ein Mandat gekauft hat‘ bzw. der das ‚Mandat gekauft wurde‘, angelobt wird“, sagte Steinacker.

 

Alle Strafen angehoben

Ein weiterer wesentlicher Punkt bestehe in der Ausdehnung der Anti-Korruptionsbestimmungen auf Personen, die zwar noch kein Amt bekleiden, sich aber darum bemühen. Dabei habe es eine Präzisierung bei der Definition von Kandidatin bzw. Kandidat gegeben.

Steinacker dazu: „Auch hier haben wir dafür Sorge getragen, dass jeder, der ein Amt ausüben möchte, deutlich erkennen kann, ab welchem Zeitpunkt die neuen strengen Regeln Gültigkeit haben.“ Dies gelte auch für jene Menschen, die sich im öffentlichen Bereich bzw. bei staatsnahen Unternehmen bewerben. Weiters werde die Strafhöhe bei allen Anti-Korruptionsbestimmungen merklich angehoben.

Das verschärfte Korruptionsstrafrecht ist „eine wirkungsvolle Regelung, die schädlichem Einfluss auf Gesetzgebung und Amtsträgerinnen und Amtsträger vorbeugen soll“.

Scharfe Regeln für saubere Politik: Transparenz, Sauberkeit, Rechtsstaatlichkeit sind die Leitlinien, mit denen das Parlament der Politik mit dem neuen Korruptionsstrafrecht noch schärfere Regeln gibt. Bild: Pallas Athene, griechische Göttin der Weisheit, vor dem Parlamentsgebäude in Wien. Foto: Parlamentsdirektion
Scharfe Regeln für saubere Politik: Transparenz, Sauberkeit, Rechtsstaatlichkeit sind die Leitlinien, mit denen das Parlament der Politik mit dem neuen Korruptionsstrafrecht noch schärfere Regeln gibt. Bild: Pallas Athene, griechische Göttin der Weisheit, vor dem Parlamentsgebäude in Wien. Foto: Parlamentsdirektion