Parlament
Neue Trinkgeld‑Pauschalen bringen Klarheit

Im Nationalrat wurde am Donnerstag ein lang diskutiertes Dauerproblem, die bislang ungeregelte Handhabung von Trinkgeldern im Hotel‑ und Gastgewerbe einer Lösung zugeführt. Die beschlossene einheitliche Pauschalregelung, die ab 2026 bundesweit gilt, schafft klare Obergrenzen für die Beitragsbemessung zur Sozialversicherung und garantiert zugleich, dass Trinkgelder weiterhin steuer‑ und abgabenfrei bleiben.
Trinkgeld bleibt steuerfrei
Tourismus‑Staatssekretärin Elisabeth Zehetner bezeichnete den Beschluss des Nationalrates als „wichtigen Schritt hin zu fairen und verlässlichen Rahmenbedingungen im Tourismus“. Für die Beschäftigten und die Betriebe bedeute das nunmehr, dass die festgelegten Pauschalen echte Maximalbeträge darstellen: fällt im Einzelfall weniger Trinkgeld an, kann individuell abgerechnet werden, doch eine rückwirkende Aufrollung und damit das „Damoklesschwert“ unerwarteter Nachzahlungen entfallen. „Wir stellen damit sicher, dass Trinkgelder weiterhin steuerfrei und nach der Pauschale auch abgabenfrei bleiben, gleichzeitig aber klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen gelten. Damit bringen wir Ordnung in ein System, das bisher oft für Unsicherheit gesorgt hat“, erklärte Zehetner.
Egger sieht „verlässlichen Rahmen“ geschaffen
Auch Kurt Egger, ÖVP‑Wirtschaftssprecher, betonte in der Plenardebatte die praktische Bedeutung der Regelung: „Die einheitlichen Trinkgeldpauschalen schaffen jene Sicherheit, die Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer braucht. Bei der Planung, rechtlich und im Bereich der sozialen Absicherung.“ Er verwies darauf, dass bislang neun unterschiedliche Regime und Prüfpraktiken für Verwirrung gesorgt hatten – nun sei ein verlässlicher Rahmen geschaffen, auf den sich alle Beteiligten verlassen können.
So sind die neuen Regeln
Die neuen Obergrenzen unterscheiden sich je nach Tätigkeit und ob ein Inkassosystem im Betrieb genutzt wird. Für das Hotel‑ und Gastgewerbe beträgt die Pauschale bei Inkasso 65 Euro im Jahr 2026, steigt auf 85 Euro im Jahr 2027 und erreicht 100 Euro im Jahr 2028. Ohne Inkasso liegt die Grenze bei 45 Euro für 2026 und 2027 und erhöht sich auf 50 Euro im Jahr 2028. Wer regelmäßig weniger Trinkgeld erhält, muss die Pauschale nicht in Anspruch nehmen – das System bleibt also flexibel und vermeidet eine pauschale Belastung.
Zehetner sieht „Signal an ganze Branche“
Zehetner unterstrich, dass die Reform nicht nur bürokratische Lasten reduziert, sondern ein starkes Signal an die gesamte Branche sende: „Wir stärken damit die Beschäftigten, entlasten die Betriebe und sichern die Wettbewerbsfähigkeit einer Branche, die hunderttausende Arbeitsplätze sichert und in allen Regionen unseres Landes Wertschöpfung schafft.“
Auch die Sozialpartner wurden für ihre konstruktiven Verhandlungen gelobt. Egger dankte den Koalitionspartnern und den Gewerkschaften für die Einigung, die die Steuerfreiheit der Trinkgelder bewahrt und gleichzeitig die soziale Absicherung klar regelt.
Nicht mitgestimmt hat lediglich die FPÖ, die – wie bereits bei den Saisonkontingenten – ihre Zustimmung verweigerte. Egger wies darauf hin, dass diese Haltung „deutlich macht, dass er FPÖ am Tourismus und an der Gastronomie in diesem Land nichts liegt“.
