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UVP-Novelle bringt schnellere Verfahren für große Energiewende-Projekte 

Am Mittwoch wurde die UVP-Novelle beschlossen. Damit sollen Verfahren für Energiewende-Projekte vor allem beschleunigt werden. Foto: Parlamentsdirektion / Michael Buchner

Im Plenum des Nationalrates am Mittwochabend wurde die UVP-Novelle beschlossen. Dadurch sollen Verfahren für Energiewende-Projekte beschleunigt werden.

 

UVP: Mehr Flexibilität und schnellere Verfahren

Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein sperriges wie viel diskutiertes Wort. Hinter dem kurz ausgesprochenen Begriff „UVP“ steckt nichts andere als ein aufwändiges Genehmigungsverfahren für Großprojekte. Viele Bauprojekte, zum Beispiel für die Energiegewinnung „steckten“ zuletzt im UVP-Verfahren fest. Bauverzögerungen waren die Folge. Dieses Verfahren wird nun vereinfacht. Der Nationalrat beschloss am Mittwochabend eine Novelle des UVP-Gesetzes. Es soll bei Bauprojekten zur Energiewende bürokratische Hürden abbauen, mehr Flexibilität bringen und letztlich die Verfahren beschleunigen. 

So können in Zukunft Infrastrukturmaßnahmen schneller umgesetzt werden und auch die Energieversorgung in Österreich wird verstärkt gesichert. Im Lichte des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die damit ausgelöste Energiekrise ist die Novelle auch ein Schritt, Österreich stärker aus der Energieabhängigkeit anderer Lander zu holen. Mit dem Beschluss geht Österreich einen weiteren Schritt in Richtung Souveränität und Sicherheit im Bereich der heimischen Energieversorgung. 

 

Zudem wird die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu Bürgerinitiativen in Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Ebenso erfolgen Anpassungen bei der Verfahrensführung beim Bundesverwaltungsgericht sowie bei Beschwerdevorbringen. Auch den Erfordernissen des Klimaschutzes sowie der Reduzierung des Bodenverbrauchs soll durch detaillierter formulierte Bestimmungen Rechnung getragen werden. Ziel der überarbeiteten Tatbestände ist, den Vollzug mit besseren Kriterien zu unterstützen, ob für ein Vorhaben ein UVP-Verfahren notwendig ist, wie die Parlamentskorrespondenz mitteilte.

 

Österreich ist Vorreiter

In der Plenardebatte am späten Mittwochabend meinte ÖVP-Nationalratsabgeordneter Johannes Schmuckenschlager, dass Österreich „eine Vorreiterrolle in Europa einnehme“.  Der Hohe Anspruch des UVP-Gesetzes sei nicht Naturschutz versus Klimaschutz. Es gehe darum, beide zusammenzubringen, so der Abgeordnete. Österreich brauche bei der Energiewende die Beschleunigung und müsse den Motor anschalten.

 

Bereits vor der Debatte erklärte Schmuckenschlager die Notwendigkeit der UVP-Novelle mit Verweis der geopolitischen Entwicklungen in den vergangenen zwölf Monaten. „Seit Kriegsbeginn haben wir bereits zahlreiche Maßnahmen geschnürt, um die Unabhängigkeit unseres Energiesystems von russischem Gas zu fördern.“ Die Novelle ist Teil eines Pakets zum schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien, wie auch das Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG). Mit diesem Gesetz wird Österreichs Energieunabhängigkeit gestärkt und die heimische Wertschöpfung erhöht.

Am Mittwoch wurde die UVP-Novelle beschlossen. Damit sollen Verfahren für Energiewende-Projekte vor allem beschleunigt werden. Foto: Parlamentsdirektion / Michael Buchner
Am Mittwoch wurde die UVP-Novelle beschlossen. Damit sollen Verfahren für Energiewende-Projekte vor allem beschleunigt werden. Foto: Parlamentsdirektion / Michael Buchner