Regierung

Gewinne abschöpfen, Entlastung finanzieren

Gewinne abschöpfen, Haushalte entlasten: Finanzminister Magnus Brunner. Foto: BKA/Florian Schrötter; iStock;Lightspruch

Das ist eine Antwort auf hohe Gewinne von Energieunternehmen: Die übermäßigen Gewinne bei fossilen Energieträgern werden mit einer Steuer von 40 % abgeschöpft, Erlöse aus übermäßig hohen Strompreisen zu 90 %. Das sieht ein Initiativantrag der Regierungsparteien vor, der am Freitag im Nationalrat eingebracht wurde. Mit diesen Steuereinnahmen werden Entlastungen mitfinanziert.

 

Sammelgesetz für Windfall-Profite

Außergewöhnliche Herausforderungen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, heißt es in einem Info-Papier des Finanzministeriums. Solch eine außergewöhnliche Maßnahme ist das Sammelgesetz für Windfall Profits: Das Energie-Krisen-Beitrags-Paket wird heute per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht. Hintergrund dieser Maßnahme ist eine europäische Verordnung, die Österreich umzusetzen hat. Dadurch wird ein Teil der krisenbedingten Gewinne bzw. Erlöse abgeschöpft und zur Gegenfinanzierung der Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und Unternehmen verwendet.

Das Sammelgesetz umfasst 2 Maßnahmen:

  • Den Energie-Krisen-Beitrag fossile Energieträger, der für Öl- und Gasunternehmen gilt.
  • Den Energie-Krisen-Beitrag Strom, der eine Erlös-Obergrenze für Stromerzeuger darstellt.

 

Energie-Krisen-Beitrag fossile Energieträger

Wenn Gewinne der Öl- und Gasunternehmen heuer und im nächsten Jahr zu 20 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre liegen, werden diese rückwirkend von 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2023 zu 40 Prozent abgeschöpft.

Wenn Investitionen in die Energiewende nachgewiesen werden können, sinkt der Wert um höchstens sieben Prozentpunkte auf 33 Prozent. Der Prozentsatz orientiert sich daran, wie er in den meisten anderen europäischen Ländern festgesetzt wird – beispielsweise in den Niederlanden und in Frankreich.

 

Energie-Krisen-Beitrag Strom

Dieser betrifft Erzeuger von Strom. Abgeschöpft werden 90 Prozent von jenem Erlös pro Megawattstunde, der 140 Euro übersteigt.

Wenn Investitionen in die Energiewende nachgewiesen werden können, steigt dieser Wert auf bis zu 180 Euro.

Diese Maßnahme tritt mit 1. Dezember in Kraft und ist bis 31. Dezember 2023 befristet.

Die Höhe der Erlöse sind schwer abzuschätzen. Nach heutigem Stand werden 2 bis 4 Milliarden Euro erwartet.

 

Senkung des Stromverbrauchs in teuren Spitzenzeiten

Die EU-Energieminister haben auch eine verbindliche Reduktion des Stromverbrauchs in Spitzenzeiten vereinbart. Diese Maßnahme soll helfen, die Stromspitzen zu reduzieren und damit den Gasverbrauch in der Stromproduktion zu senken. Das führt zu geringeren Preisen, weil seltener teure Gaskraftwerke zur Stromproduktion verwendet werden müssen.

Ziel des Stromverbrauchsreduktionsgesetzes ist es, den Stromverbrauch zu Spitzenzeiten um fünf Prozent zu senken. Einerseits soll der Verbrauch durch freiwillige Maßnahmen wie etwa die Energiesparkampagne Mission 11 gesenkt werden. Andererseits soll im Bereich der Unternehmen durch Ausschreibungen in den entsprechenden Zeiträumen gezielt gespart werden. Dabei wird die Reduktion auktioniert. Das bedeutet, einzelne Unternehmen können in den Spitzenzeiten, anbieten weniger zu verbrauchen und erhalten dafür eine Abgeltung.

 

„Fairer und temporärer Beitrag“

Finanzminister Magnus Brunne bezeichnet dies als „fairen und temporären Beitrag der Unternehmen in einer außergewöhnlichen Situation“. Dieser Beitrag soll eins zu eins in die Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten und Unternehmen investiert werden. Brunner: „Es ist in der aktuellen Situation eine Frage der Fairness, dass der Staat hier eingreift.“