Innenpolitik
36 Millionen Euro für Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen
Mit der Bereitstellung zusätzlicher 36 Millionen Euro möchte die Regierungskoalition die Integration von Menschen mit Behinderung besser unterstützen und fördern. Ein entsprechender Initiativantrag der Regierungsfraktionen wurde diese Woche im Nationalrat eingebracht.
Grünberg sieht „wichtigen Schritt“
Diese Initiative wird von der ÖVP-Sprecherin für Menschen mit Behinderungen und Inklusion, Abgeordnete Kira Grünberg, begrüßt. Sie betont in ihrer Rede vor dem Nationalratsplenum und in einer Aussendung die Wichtigkeit, Menschen mit Behinderungen bestmöglich in die Gesellschaft und das Arbeitsleben zu integrieren, um ihnen ein selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen. Bereits im vergangenem Dezember wurden Erleichterungen zur besseren Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung beschlossen. (Zur-Sache berichtete)
„Menschen mit Behinderungen haben es bei der Arbeitssuche am ersten Arbeitsmarkt oft ungleich schwerer. Daher ist die Umsetzung der versprochenen zusätzlichen 36 Millionen Euro für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen ein wichtiger Schritt“, erklärt Grünberg.
Weitere Maßnahmen für bessere Integration
Darüber hinaus stehen weitere 14 Millionen Euro für die Umsetzung von Inklusionsprojekten zur Verfügung, was praktisch zur Schaffung eines Inklusionsfonds für Menschen mit Behinderungen führt.
Grünberg hob auch die Absicherung der Finanzierung des Österreichischen Behindertenrates und des Unabhängigen Monitoringausschusses hervor. Der Behindertenrat ist der Dachverband von mehr als 85 Mitgliedsorganisationen und vertritt die Interessen von etwa 1,4 Millionen Menschen. Der Monitoringausschuss überwacht die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Bundeskompetenz.
Zudem begrüßt Grünberg die Aufwertung der Behindertenanwaltschaft, die in der Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen eine immer gewichtigere Rolle einnimmt. Geplant ist die Schaffung von Zweigstellen in manchen Landeshauptstädten, um den erweiterten Aufgabenbereich besser abzudecken.
„Der Behindertenanwaltschaft kommt in der Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen eine immer gewichtigere Rolle zu, der Aufgabenbereich hat sich in den vergangenen Jahren enorm erweitert, weshalb die nun gesetzten Maßnahmen definitiv gerechtfertigt sind“, so Grünberg abschließend.
Hinweis: Information für die mediale Vermittlung von Menschen mit Behinderung finden Sie unter www.barrierefreiemedien.at