Regierung

Klausur II: Arbeits- und Wirtschaftspaket zur Sicherung des Wohlstandes

2023 soll es wieder aufwärts gehen. Die Regierung schnürt bei der Klausur ein Arbeits- und Wirtschaftspaket. Die niedrige Arbeitslosigkeit soll auch dieses Jahr anhalten. Arbeiten im Alter soll attraktiviert werden. Foto: istock / Galeanu Mihai

Österreichs Wirtschaft ist 2022 trotz vieler Prophezeiungen nicht eingebrochen, sondern konnte sogar mit 4,7% ein stabiles Wachstum hinlegen. Hinzu kamen die Vollbeschäftigung und eine niedrige Arbeitslosenquote, wie es sie zuletzt im Jahr 2008 gegeben hat. Der Fachkräftemangel und die internationalen Prognosen stellen die Regierung vor weiteren Aufgaben. Daher wurde bei der Regierungsklausur auch für die Bereiche Wirtschaft und Arbeit ein eigenes Paket beschlossen, denn „eine gesunde Wirtschaft und ein funktionierender Arbeitsmarkt sind die Grundlage für den Wohlstand und die Resilienz unseres Landes“, heißt es im Medienpapier zur Klausur.

 

Attraktivierung des Arbeitens im Pensionsalter

Der Arbeits- und Fachkräftemangel ist derzeit das drängendste Thema am Arbeitsmarkt und Wirtschaftsstandort und wird sich in den kommenden Jahren aufgrund des demographischen Wandels noch verschärfen. Um das Potenzial an Fachkräften weiter zu heben, können noch einige Stellschrauben gedreht werden. Langfristig ist das Heranführen des faktischen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche eine der wichtigsten Maßnahmen, um besonders erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger in Beschäftigung zu halten und den Arbeits- und Fachkräftemangel weiter abzufedern.

Um dieses Ziel zu erreichen, muss das Arbeiten im Pensionsalter attraktiver gestaltet werden. Für die Abarbeitung dieser Themen wird eine Reformgruppe eingerichtet. Sie besteht aus den Bundesministern Martin Kocher, Johannes Rauch und Magnus Brunner, den Sozialsprechern der Regierungsparteien und Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Arbeitnehmern. Sie wird weitere Maßnahmen zur Linderung der Arbeits- und Fachkräfteproblems erarbeiten. Erste Ergebnisse werden im ersten Quartal 2023 erwartet.

 

Im Detail widmet sich die Reformgruppe folgenden Themen:

  • Attraktivierung der Erwerbstätigkeit parallel zum Bezug einer Eigenpension ab dem Regelpensionsalter
  • Erhöhung der Anreize für einen Verbleib im Erwerbsleben über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus
  • Maßnahmen zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters durch Positivanreize
  • Befristete Erhöhung der Anzahl und des Freibetrags für die Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen
  • Evaluierung weiterer bestehender Steuerbefreiungen von Lohn- und Gehaltszulagen
  • Stipendium für Berufsumsteigerinnen und Berufsumsteiger in die Elementarpädagogik nach dem Vorbild des Pflegestipendiums

 

Abschaffung der geblockten Altersteilzeit:

Die Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre  Arbeitszeit für eine gewisse Zeit vor dem Pensionsantritt zu reduzieren, während ein Teil des Lohnunterschiedes durch das Altersteilzeitgeld ausgeglichen wird, ohne dass Pensions- oder andere Ansprüche verloren gehen. Oftmals vereinbaren Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer im Rahmen der Altersteilzeit, dass Beschäftigte eine bestimmte Zeitspanne “voll“ weiterarbeiten (“Arbeitsphase“) und im darauffolgenden Zeitraum (“Freizeitphase“) überhaupt keine Arbeitsleistung mehr erbringen müssen („geblockte Altersteilzeit“).

Diese Form der Altersteilzeit entspricht in ihrem Wesen einer vorzeitigen Alterspension, wirkt sich nicht positiv auf den Arbeitsmarkt aus und soll daher nicht weiter aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Zukünftig soll der Zugang zu dieser Form der Altersteilzeit durch Anhebung des frühestmöglichen Zugangsalters von derzeit fünf Jahren vor Vollendung des Regelpensionsalters um sechs Monate pro Kalenderjahr, beginnend mit 1. Jänner 2024, angehoben werden.

 

Verlängerung, Erhöhung und Ausweitung des Bildungsbonus

Der bereits 2020 eingeführte Bildungsbonus zeigt, dass die durchschnittliche Verweildauer der Personen in den vom AMS beauftragten Kursmaßnahmen im Jahr 2022 um ca. 25 Prozent höher war als im Jahr 2019 (ca. 118 Tage 2022 und 92 Tage 2019).

Besonders im Hinblick auf die Arbeitsmarktsituation zeigt sich, dass auch die Zahl der „klassischen“ AMS-Fachkräfteausbildungen (Lehrausbildungen und höhere formale Abschlussformen) geschulten Personen im Jahr 2022 gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 um 11 % auf 57.170 erhöht. Seit Einführung im Oktober 2020 haben rund 74.440 Personen bereits vom Bildungsbonus profitiert, wofür rund 29,3 Mio. Euro ausbezahlt wurden. Der bestehende Bildungsbonus soll für das Jahr 2023 verlängert werden und ab dem Jahr 2024 soll der Schulungszuschlag und Bildungsbonus in drei Stufen neu geregelt werden.

Für Ausbildungen mit einer Dauer ab vier Monaten gebührt der dreifache Schulungszuschlag (ca. 200€). Für Ausbildungen mit einer Dauer von mindestens einem Jahr der fünffache Schulungszuschlag (ca. 340 Euro) der sich bei einem Grenzbetrag von 1.400 Euro pro Monat einschleift. Menschen mit einem höheren Arbeitslosengeld profitieren jedoch jedenfalls im Ausmaß des dreifachen Schulungszuschlags. Durch die Verlängerung sowie Erhöhung, jährliche Valorisierung und Ausweitung des Bildungsbonus wird Aus- und Weiterbildung durch AMS-Schulungen attraktiver. Auszubildende werden deutlich besser sozial abgesichert und die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung wesentlich verbessert. So stellt der Bildungsbonus neu einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung des Arbeitskräftemangels dar.

2023 soll es wieder aufwärts gehen. Die Regierung schnürt bei der Klausur ein Arbeits- und Wirtschaftspaket. Die niedrige Arbeitslosigkeit soll auch dieses Jahr anhalten. Arbeiten im Alter soll attraktiviert werden. Foto: istock / Galeanu Mihai
2023 soll es wieder aufwärts gehen. Die Regierung schnürt bei der Klausur ein Arbeits- und Wirtschaftspaket. Die niedrige Arbeitslosigkeit soll auch dieses Jahr anhalten. Arbeiten im Alter soll attraktiviert werden. Foto: istock / Galeanu Mihai
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