Regierung

Fall Teichtmeister: Kanzler fordert härtere Gesetze

Kanzler Nehammer fordert schärfere Gesetze und hat die Fachminister beauftragt, ein Paket auszuarbeiten

Nach der Anklageerhebung gegen Florian Teichtmeister sind die bekanntgewordenen Vorwürfe gegen den Schauspieler, der laut Medienberichten im Besitz von rund 56.000 Kinderporno-Dateien war, das Gesprächsthema Nummer 1 in Österreich. Nun schaltet sich Bundeskanzler Karl Nehammer ein. Mit einer klaren Botschaft.

 

Teichtmeister drohen maximal zwei Jahre Haft

Gegenüber Zur-Sache verurteilt der Kanzler die Tat von Teichtmeister scharf. Teichtmeister selbst ist gegenüber den Behörden geständig – im droht eine maximale Haftstrafe von zwei Jahren. Diese Höchststrafe ruft nun eine Reihe von Politikern, aber auch Menschen aus der Zivilgesellschaft auf den Plan.

Bereits am Montag forderte Familienministerin Susanne Raab höhere Strafen und meinte zum Fall Teichtmeister, dass der maximale Strafrahmen „unangemessen niedrig“ sei. Innenminister Gerhard Karner kündigte an, die Reform im Kriminaldienst für dessen Erweiterung um Online-Kindesmissbrauchsdelikte zu nutzen. (Zur-Sache berichtete: Raab und Karner: Mehr Schutz für Kinder, härtere Strafen für Täter).

 

Nehammer: „Als Familienvater macht das fassungslos“

Nun meldet sich auch der Bundeskanzler zu Wort und stellt unmissverständlich klar, dass es härtere Strafen bei Kindesmissbrauch und sexueller Gewalt benötige. „Gerade als Familienvater machen die schrecklichen und grausamen Taten, die in den letzten Tagen wieder publik geworden sind, fassungslos und besonders betroffen. Und gerade deshalb braucht es neben höheren Strafen eine klare Sprache: Es ist verharmlosend, von Kinderpornografie zu sprechen. Das ist Kindesmissbrauch und verdient keine Toleranz – schon gar nicht in Worten.“

 

Schärfere Gesetze in Deutschland

Derzeit sind in Österreich Vermögensdelikte weit strenger bestraft als Delikte gegen Leib und Leben und insbesondere Sexualdelikte. Im Vergleich mit Deutschland liegt Österreich weiter hinterher – Besitz kinderpornografischer Inhalte wird in Deutschland mit bis zu 5 Jahre Haft bestraft – in Österreich 2 Jahre. Die Verbreitung derartiger Inhalte ist in Deutschland mit 10 Jahren Haft bedroht und in Österreich mit 3 Jahren.

 

Kanzler für härtere Grenzen bei Kindesmissbrauch und sexueller Gewalt

Laut Nehammer hat die Volkspartei bereits erste Vorschläge erarbeitet. Zudem hat der Kanzler die zuständigen Fachminister beauftrag, ein Paket zur Gesetzesverschärfung auszuarbeiten.

„Strafen sind Ausdruck der Grenzen, die sich die Gesellschaft für unser Zusammenleben setzt. Und wenn es um Kindesmissbrauch geht und sexuelle Gewalt, dann braucht es härtere Grenzen, schärfere Gesetze und damit auch höhere Strafen. Denn der Strafrahmen ist derzeit lächerlich niedrig, das kommt einer Verharmlosung von Kinderschändern gleich, und kann und darf einfach nicht so bleiben. Der geringe Strafrahmen zeigt eine Schieflage im Strafrecht auf, die behoben werden muss. Ich habe alle betroffenen Ministerien ersucht, sich an einen Tisch zu setzen und gemeinsam Strafenkataloge sowie ergänzende Maßnahmen auszuarbeiten“, so Nehammer.

Österreich diskutiert Strafrahmen für Kindesmissbrauch: Kronenzeitung, 19. Jänner