Innenpolitik
Am 30. Juni ist Schluss! Ende der Corona-Maßnahmen
Es zeichnete sich durch diverse Wortmeldungen in den vergangenen Wochen bereits ab, dass ein jähes Ende der noch aufrechten Corona-Maßnahmen in Österreich bevorsteht. Seit heute ist es offiziell: Mit 30. Juni 2023 setzt die Bundesregierung den Schlusspunkt in Sachen Corona-Einschränkungen.
Nach drei Jahren, drei Monaten, zwei Wochen und einen Tag, oder exakt nach 1.202 Tagen, setzt die Bundesregierung einen Schlusspunkt. Am 30. Juni laufen die noch verbleibenden Corona-Regeln und Maßnahmen endgültig aus.
Es war der 16. März 2020, der mit dem 1. Tag des ersten Lockdowns das Leben in Österreich gravierend veränderte. Nun lässt es aber die Entwicklung zu, nach schrittweißen Lockerungen im vergangenen Jahr, den finalen Schlusspunkt mit Start in die Ferienzeit am 30. Juni zu setzen. Impfungen, Tests und Medikamente sollen bis dahin in die regulären Strukturen des österreichischen Gesundheitssystems integriert werden. Corona wird dann auch keine meldepflichtige Krankheit mehr sein. Bereits Ende April ist das Ende der Maskenpflicht in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen geplant. Die hohe Immunität in der Bevölkerung und die Verfügbarkeit von COVID-19-Medikamenten lasse diesen Schritt zu, betonten Gesundheitsminister Johannes Rauch und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler im Pressefoyer nach dem Ministerrat den Beschluss der Bundesregierung.
Edtstadler: „Endlich“
Das Regierungsduo erklärte vor Medien, dass das Corona-Virus bleiben wird, aber man sich darauf vorbereite, „langfristig damit zu leben”. Teil davon sei eben auch, noch bestehende Regeln auslaufen zu lassen. „Endlich können wir die Krisenmaßnahmen zurücknehmen“, zeigt sich Edtstadler erleichtert.
Internationale Entwicklung entspannt
Laut ECDC, der WHO und namhaften Experten ist nicht damit zu rechnen, dass es zu einer deutlichen Verschärfung der aktuellen Corona-Situation oder zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommt, wie die Regierung in einer Pressemitteilung erklärte. Begründet wird dies vor allem mit der hohen Immunität der Bevölkerung: 75 Prozent der Menschen in Österreich haben mindestens eine Impfung erhalten, viele haben zudem bereits mindestens eine Infektion durchgemacht.
Aufgrund dieser Entwicklung der pandemischen Lage haben viele Länder ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie bereits aufgehoben, etwa Frankreich und die Schweiz. In Deutschland ist ein Ende der Maßnahmen am 7. April geplant.
Umfassende Vorbereitungen nötig
Zur „Vollstreckung“ des Maßnahmen-Aus am 30. Juni bedarf es nun einer Reihe von Vorbereitungen. Sowohl gesetzlicher Natur, als auch organisatorischer. So müssen das COVID-19-Maßnahmengesetz und aller auf COVID-19 bezogenen Verordnungen sowie Änderungen im Epidemiegesetz aufgehoben werden. Ende Juni soll außerdem SARS-CoV-2 auch als meldepflichtige Krankheit wegfallen.
Bis 30. April dahin bleibt die Maskenpflicht in sogenannten “vulnerablen” Bereichen aufrecht, also beispielsweise in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen. Auch die Risikogruppenfreistellungsverordnung gilt noch bis Ende April. Sie ermöglicht, dass Personen vom Dienst freigestellt werden können, die nicht im Homeoffice arbeiten können und für die es keine Möglichkeit zum Schutz am Arbeitsplatz gibt.
Bewährte Regelungen werden in das Dauerrecht übernommen
Verfassungsministerin Edtstadler hob bei der Pressekonferenz hervor, dass bewährte Regelungen der Pandemiebekämpfung in das Dauerrecht übernommen werden sollen. Auch dazu werden nach Durchführung eines vorparlamentarischen Begutachtungsverfahrens dem Nationalrat zeitnah entsprechende Regierungsvorlagen übermittelt.
„Die Corona-Pandemie hat Österreich vor eine der größten Bewährungsproben in der 2. Republik gestellt. Die Entbehrungen haben uns in vielen Bereichen an unsere medizinischen, politischen und gesellschaftlichen Grenzen gebracht. Es ist klar: Wir werden aus dieser herausfordernden Zeit noch einiges aufarbeiten müssen. Mit dem heutigen Beschluss legen wir einen klaren Fahrplan zum Ende der Pandemie fest. Bis Ende Juni sollen Gesetze und Verordnungen aufgehoben werden, die sich auf die Bekämpfung der Pandemie beziehen. Gleichzeitig werden Regelungen, die sich bewährt haben in das Dauerrecht übernommen. Ich bin froh, dass wir dieses Kapitel nun schließen können“, so Edtstadler.
Für weitere Entwicklung gut gerüstet
Auch nach dem Ende der Corona-Meldepflicht wird es in Österreich einen genauen Überblick über den Verlauf der Pandemie geben. Österreich setzt dabei auf einen Mix aus der Auswertung des Abwassers aus Kläranlagen und der Analyse von PCR-Proben und liegt damit im Europäischen Spitzenfeld. Das Abwassermonitoring wurde vom Gesundheitsministerium so ausgebaut, dass deutlich mehr als die Hälfte der Österreichischen Bevölkerung abgedeckt wird. Bei PCR-Proben führt Österreich künftig mindestens 1500 Ganzgenom-Sequenzierungen pro Woche durch und erfüllt damit die Empfehlung der europäischen Behörden. Bei Bedarf kann die Zahl der Sequenzierungen auch jederzeit weiter erhöht werden.
Parallel wird an einer grundlegenden Neufassung des Epidemiegesetzes und an einem Pandemieplan gearbeitet. Das aktuelle Epidemiegesetz stammt in seiner Urfassung aus dem Jahr 1913 und bereitete in der praktischen Umsetzung zahlreiche Schwierigkeiten. Ziel ist, den Entwurf für ein neues Epidemiegesetz noch in dieser Legislaturperiode in Begutachtung zu schicken.
Schneller – nämlich noch heuer – soll ein „Pandemieplan“ vorliegen. Dieser soll quasi ein „Handbuch“ für den Umgang mit den verschiedenen Phasen einer Pandemie darstellen. Ein Entwurf für ein neues “Krisensicherheitsgesetz” ist derzeit bereits in Begutachtung.