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Edtstadler & Zadic beschleunigen Ämter und Gerichte
Wegen der Corona-Pandemie wurde auch bei Ämtern und an Gerichten einiges online erledigt. Die Pandemie ist vorbei, aber die Vorteile der digitalen Verfahren sollen bleiben. Die Ministerinnen Karoline Edtstadler und Alma Zadic machen Corona-Sonderbestimmungen jetzt zur Regel, ehe diese auslaufen.
Mehr Tempo in der Digitalisierung
Damit schafft die Bundesregierung einen Digitalisierungsboost für Verwaltungsverfahren und Verfahren vor Zivil- und Verwaltungsgerichten, verlautet aus dem Bundeskanzleramt.
Die Notwendigkeit, während der Pandemie neuartige digitale Verhandlungen zu führen, hat zu einer enormen Effizienzsteigerung beigetragen, sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Behörden und die Zivil- und Verwaltungsgerichte.
Diesen Digitalisierungsboost führen Justizministerin Alma Zadić und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler weiter. Sie bringen vor dem Auslaufen der Corona-Sonderbestimmungen am 30. Juni 2023 ein Gesetzespaket in Begutachtung, mit dem bewährte Regelungen im Verwaltungsverfahren und im Verfahren vor Zivil- und Verwaltungsgerichten in adaptierter Weise ins Dauerrecht übernommen werden sollen.
Digitale Verhandlungen, Wahrung der Parteienrechte
Das Gesetzespaket besteht aus zwei Teilen, nämlich aus den Regelungen für das Verwaltungsverfahren und das verwaltungsgerichtliche Verfahren einerseits und für den Zivilprozess, das Außerstreitverfahren sowie das Insolvenz- und Exekutionsverfahren andererseits.
Stand während der Corona-Pandemie der Schutz der Gesundheit im Mittelpunkt, soll mit den neuen Regelungen im Dauerrecht die Verfahrensökonomie gesteigert werden, heißt es in der Information aus dem Kabinett von Verfassungsministerin Edtstadler.
Verhandeln in Präsenz, digital oder hybrid
Künftig werden dafür geeignete Verhandlungen in physischer, digitaler oder hybrider Form möglich sein. Die Entscheidung obliegt grundsätzlich dem Zivil- und Verwaltungsgericht bzw. der Behörde. Diese/s hat dabei im Einzelfall zu entscheiden und abzuwägen, für wen eine digitale Teilnahme sinnvoll ist. Dies kann zum Beispiel bei Sachverständigen oder Dolmetschern der Fall sein, zumal eine digitale Teilnahme terminlich schneller einzurichten ist.
Sichergestellt wurde in den Entwürfen, dass den Bürgerinnen und Bürgern neben der digitalen Teilnahme grundsätzlich auch die Möglichkeit der physischen Teilnahme offen bleibt.
Gleichbehandlung von elektronischen und postalischen Eingaben
Die Ministerinnen wollen zudem das Postlaufprivileg nach § 33 AVG (die Dauer der Zustellung wird nicht auf die Frist angerechnet) auf elektronische Eingaben ausweiten. Die Zustellungsregelungen werden somit auf die Höhe des 21. Jahrhunderts gehoben und an die technischen Fortschritte angepasst.
Die an Behörden und Verwaltungsgerichten in Papierform gerichteten Zusendungen gelten schon jetzt als fristgerecht eingebracht, wenn sie am letzten Tag der Frist bei Post aufgegeben werden. Elektronische Anbringen hingegen müssen nach geltender Rechtslage zur Fristwahrung am letzten Tag der Frist tatsächlich bei der Behörde bzw. dem Verwaltungsgericht einlangen. Diese Ungleichbehandlung wird beseitigt: Elektronische Anbringen gelten in Zukunft ebenso als fristgerecht eingebracht, wenn sie am letzten Tag der Frist abgeschickt wurden.
Verfahren kommen auf Höhe der Zeit
„Digitale Verhandlungen sind seit der Corona-Pandemie nicht mehr wegzudenken“, erklärt dazu Edtstadler. „Wir bringen daher die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren auf die Höhe der Zeit und werden auch in Zukunft digitale Einvernahmen und Verhandlungen ermöglichen. Wir schaffen somit Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Gerichte. Mit diesem Vorhaben wird Österreich digitaler, praxisnäher und effizienter.“