News
Bodenstrategie begibt sich auf Zielgerade
Am Dienstag wurde in der 27. Sitzung der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) die erste Bodenstrategie für Österreich präsentiert und diskutiert. Diese Strategie soll künftig zentrale Maßnahmen zur substanziellen Reduktion der Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung in Österreich regeln.
Finale Lösung nach dem Sommer
Ein Kernelement der Bodenstrategie ist ein neues Datenmodell, um künftig genauere und einheitliche Daten zur Flächennutzung in Österreich zur Verfügung zu stellen. Garantiert wird die Umsetzung der Maßnahmen mit Hilfe eines Aktionsplans und einem Monitoring.
Nach einer angeregten Diskussion hat die ÖROK einstimmig beschlossen, einzelne offene Punkte in einer Arbeitsgruppe bis nach dem Sommer zu klären. In der Arbeitsgruppe werden je 2 Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern sowie je eine Vertreterin und ein Vertreter von Gemeinde- bzw. Städtebund vertreten sein.
Man habe nun 1,5 Jahre an der Strategie unter wissenschaftlicher Begleitung gearbeitet. Wenn man nun in einem über 50 Seiten langen Dokument bei der politischen Diskussion zwei Sätze strittig seien, dann zeuge das von guter Arbeit, meint Landwirtschaftsminister und ÖROK-Vorsitzender Norbert Totschnig.
„Einen wirkungsvollen Schutz unserer wertvollen Böden erreichen wir nur, wenn alle Verantwortlichen in der ÖROK an einem Tisch sitzen. Denn vom bergigen Vorarlberg bis zum flachen Burgenland gilt in der Raumordnung: Radikale und pauschale Lösungen funktionieren nicht. Angesichts des heutigen Fortschritts bin ich zuversichtlich, dass die ÖROK-Mitglieder nach dem Sommer eine finale Lösung finden“, so Totschnig weiter.
Schwerpunkte des Bodenstrategie-Entwurfs
Die Bodenstrategie enthält 4 generelle Ziele mit 17 einzelnen Zielen. 44 Maßnahmen sollen die Länder, Städte, Gemeinden und der Bund regionenspezifisch zur Anwendung bringen. Im Aktionsplan werden die gemeinsamen Aktivitäten sowie wesentliche Meilensteine zur Umsetzung der Bodenstrategie bis 2030 beschrieben. Er umfasst zwei Bereiche: Die konkreten Umsetzungsmaßnahmen von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden sowie das Monitoring und die Berichterstattung zur Umsetzung.
-
Schutz von Frei- und Grünland
Grün- und Freiland erfüllen eine Vielzahl an wichtigen Funktionen. Um sie künftig mehr zu schützen, soll ihnen bei Planungsentscheidungen stärkeres Gewicht zukommen.
Hochwertiges landwirtschaftlich genutztes Frei- und Grünland soll langfristig gesichert und nicht durch Bauführungen in seinen Funktionen beeinträchtigt werden.
-
Unterbindung der Zersiedelung
Um die Zersiedelung zu unterbinden, soll künftig innerhalb bestehender Siedlungsgebiete und in kompakten Baustrukturen gebaut werden.
Mögliche Auswirkungen auf die Zersiedelung sollen durch Beurteilungskriterien unterbunden werden.
-
Effiziente Innenentwicklung
Eine effiziente Innenentwicklung zielt darauf ab, geeignete Baulandbestände im Siedlungsgebiet bestmöglich zu nutzen.
Jegliche Innenentwicklungsmaßnahmen sollen mit Hilfe von baulich, ökologisch, verkehrlich und kulturell attraktiven Siedlungs- und Baustrukturen die Inanspruchnahme von Frei- und Grünland verhindern.
Besonderes Augenmerk liegt in der Stärkung von Orts- und Stadtkernen sowie der Mobilisierung und Reaktivierung leerstehender Gebäude.
-
Intensivierung der Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit
Die wirkungsvolle Anwendung bodensparender Maßnahmen wird nur dann in der Praxis gelingen, wenn ein entsprechendes Bewusstsein für einen sorgsamen Umgang mit Grund und Boden besteht.