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Energiekostenpauschale für Unternehmen kann beantragt werden

Seit 8. August kann die Energiekostenpauschale von Unternehmen beantragt werden. Foto: istock/Vchal

Die Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Anträge können online von 8. August bis 30. November 2023 über www.energiekostenpauschale.at gestellt werden.

Seit Dienstag können Unternehmen den Antrag für den Erhalt der Energiekostenpauschale stellen. Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung zielt darauf ab, Kleinst- und Kleinunternehmen, die von den hohen Energiekosten besonders betroffen sind, zu unterstützen. Die Berechnung der Pauschalförderung erfolgt automatisch und beträgt zwischen 110 Euro und 2.475 Euro.

 

Welche Unternehmen können Pauschale beantragen?

Anspruchsberechtigt sind dabei jene Betriebe, deren Jahresumsatz zwischen 10.000 Euro und 400.000 Euro liegt und deren Betriebsstätte in Österreich liegt. Davon ausgenommen sind öffentliche Unternehmen und jene aus den Sektoren Energie, Finanzen, Immobilien und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien. Sowohl die Einreichung als auch die Abwicklung der Förderanträge erfolgt über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

 

Einfache Antragstellung und Abwicklung

Für die Onlineantragstellung wird nur eine Handysignatur und ein Zugang zum USP benötigt. Die individuelle Förderhöhe errechnet sich dabei auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria. Die Ermittlung der Höhe erfolgt je nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022, was einen Energieintensitätsnachweis obsolet macht. Nach Antragstellung wird sofort über die zustehende Förderhöhe informiert, die innerhalb weniger Tage ausbezahlt wird.

Die Energiekostenpauschale ist eine von mehreren Unterstützungsleistungen des Bundes gegen die die hohen Energiepreise.