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So werden 25.000 Wohnungen prompt gefördert
Mehr Wohnungen: Das Wohnbaupaket der Bundesregierung ist ökonomisch zweckmäßig, ökologisch sinnvoll und sozial ausgewogen. Es hat eine hohe Treffsicherheit und vermeidet Doppelförderungen. Hier die Einzelheiten, wie sie im Ministerrat beschlossen wurden.
Vier Ziele des Wohn- und Baupakets
Mit den Maßnahmen des Wohn- und Baupakets verfolgt die Bundesregierung vier Ziele:
- Die Baukonjunktur zu stützen und die Sanierungsquote erhöhen, damit die Volkswirtschaft und das Einkommen von tausenden von Familien zu sichern,
- mehr und leistbaren Wohnraum zu schaffen,
- die Schaffung von Eigentum zu erleichtern,
- Qualität des vorhandenen Wohnraums zu verbessern.
Mehr und leistbaren Wohnraum schaffen
Der Bund setzt mit einer Wohnraum-Bau-Offensive wirksame Impulse für leistbares Wohnen einerseits und konjunkturelle Belebung andererseits.
Mit einem Zweckzuschuss in Höhe von insgesamt 1 Mrd. Euro sollen 10.000 neue Eigentumswohneinheiten im Neubau und 10.000 neue Mietwohneinheiten im Neubau geschaffen werden und rund 5.000 Wohneinheiten saniert werden.
Durch Spekulationsregelungen, Baukostenobergrenzen und die Anwendung des Kostendeckungsprinzips ist sichergestellt, dass der zusätzliche Wohnraum leistbar bleibt.
Die Abwicklung erfolgt über die Bundesländer.
Durch diese Wohnraum-Bau-Offensive sollen Investitionen von über 5 Mrd. Euro ausgelöst werden und dauerhaft mehr leistbarer Wohnraum entstehen.
Länder können Wohnraum mobilisieren
Die Länder erhalten mehr Zuständigkeiten (Kompetenzen) im sogenannten Volkswohnungswesen. Damit werden sie befähigt, Maßnahmen zur Mobilisierung von Wohnraum zu verfügen. Dazu zählen etwa Abgaben auf Freizeitwohnungen, Nebenwohnsitze und Leerstand.
Wie bei jeder Abgabe, muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Die Zuständigkeit für das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) verbleibt jedenfalls in Bundeskompetenz.
Aufstockung Wohnschirm
Das Unterstützungsprogramm Wohnschirm mit 65 Mio. Euro wird um 60 Mio. Euro aufgestockt, sodass heuer rund 125 Mio. für Delogierungsprävention, Wohnungssicherung und Energieunterstützung zur Verfügung stehen. Damit soll dem kontinuierlich hohen Unterstützungsbedarf infolge der anhaltenden Teuerungswelle bestmöglich Rechnung getragen werden.
Schaffung von Eigentum erleichtern
Abschaffung der Gebühr für Grundbuch und Pfandrechtseintragung
Um den Erwerb von Eigentum zu erleichtern, werden für zwei Jahre die Nebengebühren (Grundbucheintragungs- und Pfandrechtseintragungsgebühr) abgeschafft. Dies gilt für die Anschaffung eines Eigenheims (mit Hauptwohnsitzbegründung) und für einen Betrag bis zu 500.000 Euro (Freibetrag). Wird der Betrag von 500.000 Euro überschritten, entfallen die Nebengebühren nur bis zu dieser Grenze. Ab einem Erwerb von 2 Mio. Euro entfällt die Begünstigung.
Finanzielle Zinsunterstützung für niedrig verzinste Förderdarlehen zur Wohnraumschaffung
Zusätzlich finanziert der Bund einen Zweckzuschuss der Länder in Form einer Zinsstützung. Der Mechanismus: Die Länder besorgen sich Geld über die Bundesfinanzagentur, und zahlen dafür Zinsen. Sie können Mittel daraus um 1,5 % vergeben, den Unterschied zum tatsächlichen Zinssatz übernimmt der Bund.
Die Bundesländer können das Volumen der aufzunehmenden Gelder heuer und im nächsten Jahr auf bis zu 500 Millionen Euro erhöhen. Die Länder haben dadurch die Möglichkeit, niedrig verzinste Darlehen mit einem Maximalzinssatz von 1,5 % und bis zu 200.000 Euro Kreditsumme für Wohnbauförderung an natürliche Personen zur Verfügung zu stellen.
Unterstützung der Baukonjunktur
Befristete erhöhte Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wohngebäude und steuerliche Verbesserungen bei Sanierungsmaßnahmen
Durch höhere Abschreibungsmöglichkeiten für Wohngebäude sollen Bauvorhaben vorgezogen bzw. rasch fertiggestellt werden. Künftig kann der 3-fache Satz des gesetzlich vorgesehenen Abschreibungssatzes zur Anwendung kommen, also 4,5 % anstelle von 1,5 % jährlich Abschreibung. Dies bedeutet für den Bund Mindereinnahmen von 400 Mio. Euro.
Diese Maßnahmen soll zwischen 2024 und 2026 möglich sein und sind an das Erreichen ökologischer Standards gekoppelt. Gleichzeitig sollen die Regeln der beschleunigten Abschreibung bei gewissen Sanierungsmaßnahmen ausgeweitet werden, was für den Bund weitere 300 Mio. Euro an Mindereinnahmen auslöst.
Ökozuschlag für Wohngebäude
Durch die Einführung eines „Ökozuschlags“ sollen klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen steuerlich attraktiver werden. Bei vermieteten Wohnobjekten sollen Maßnahmen im Bereich der thermisch-energetischen Sanierung und Heizungstausch mit einem Zuschlag für die steuerliche Absetzbarkeit in Höhe von 15 % für die Jahre 2024 und 2025 gefördert werden.
Weitergehende steuerliche Anerkennung von Vermietungen durch Verlängerung der Liebhabereibeurteilung.
Die Zeiträume in der Liebhaberei-Verordnung sollen um fünf Jahre verlängert werden. Dadurch entsprechen die Regeln der Realität durch gestiegene Zinskosten, etc. und ermöglichen mehr Anreize zur Schaffung von Wohnraum. Der Bund verliert dadurch rund 5 Mio. Euro an Steuereinnahmen.
Qualität der Wohnung verbessern
Einführung eines Handwerkerbonus PLUS
Zur Unterstützung von Handwerksbetrieben bei Renovierung, Erhaltung und Modernisierung sowie bei Zu- und Neubauten für Wohnungen gibt es einen neuen Handwerkerbonus. Dabei werden Leistungen der Handwerker bis zu 10.000 Euro mit einem Fördersatz von 20 % bis zum Höchstsatz von 2.000 Euro, gefördert. Das schafft einerseits Wohnraum und Umbauten, fördert lokale Klein- und Mittelbetriebe und vermindert die Schwarzarbeit.
Sonderprogramm aus dem Energieeffizienztopf des Umweltförderungsgesetzes
Aus den Mitteln für Energieeffizienz des Umweltförderungsgesetzes werden für 2024 und 2025 jeweils 120 Mio. Euro eingesetzt, um die thermisch-energetische Sanierung jener Wohngebäude zu unterstützen, in denen die Miete nach dem Kostendeckungsprinzip festgelegt ist. Dadurch sollen Mieterinnen und Mieter entlastet werden, damit andererseits die Vorteile einer thermisch–energetischen Sanierung genutzt werden können.
Diese Unterstützung setzt sich aus zwei Förderungen zusammen, sodass eine Förderquote von bis zu 60 % erreicht werden kann.