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Denkmalschutz ist alt geworden: Neues Gesetz, mehr Geld

Denkmalschutz ist für Österreich wegen seiner Geschichte, der Bausubstanz und der Kultur bedeutsam (Bild: Garten und Gloriette bei Schloss Schönbrunn). Das Gesetz über den Denkmalschutz wird nun modernisiert, gab ÖVP-Kultursprecher Laurenz Pöttinger nach dem Kulturausschuss des Nationalrates bekannt. Foto: Schönbrunn Group

Um Denkmäler und ihre Eigentümer zu unterstützen, werden für die Jahre 2024 und 2025 nun zusätzliche Fördermittel des Bundesdenkmalamtes zur Verfügung gestellt. Das selbst schon 100 Jahre alte Denkmalschutzgesetz wird modernisiert.

 

Konkret sind für das Jahr 2024 sechs Millionen mehr vorgesehen und aber 2025 zehn Millionen Euro, informiert ÖVP-Kultursprecher Abg. Laurenz Pöttinger.

 

Über 100 Jahre altes Gesetz

Die Novelle zum Denkmalschutzgesetz wurde am Dienstag in der Sitzung des Kulturausschusses des Nationalrates mehrheitlich angenommen.

Der Beschluss des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 1923 war ein Meilenstein für die Erhaltung des Jahrhunderte alten österreichischen kulturellen Erbes. Nun wird das selbst schon 100 Jahre alte Denkmalschutzgesetz unter grundsätzlicher Beibehaltung seiner wesentlichen Systematik novelliert.

Nachhaltigkeit und Klimaschutz neue Kategorien

Nun soll das altes Gesetz durch die Novelle den Anforderungen der Gegenwart angepasst werden, indem besonders Nachhaltigkeit und Klimaschutz berücksichtigt werden.

Die Erhaltung, Nutzung und Bewirtschaftung von Denkmalen sind vielfach ökologisch und ressourcenschonend, nicht zuletzt deswegen, weil mit der Nutzung bestehender Bauten die Neuproduktion von Baustoffen und Bauschutt vermieden und der Versiegelung wertvoller Flächen Einhalt geboten wird.

Mit der Novelle wird zudem das kulturelle Erbe noch besser geschützt und für die Öffentlichkeit zugänglich, heißt es in einer Aussendung des ÖVP-Parlamentsklubs.

 

Denkmalschutz im Einklang mit UNESCO-Welterbe

Ein weiterer wesentlicher Eckpunkt der Reform: Der Schutz des UNESCO-Welterbes wird im Denkmalschutzgesetz verankert. Das Bundesdenkmalamt (BDA) wird dabei eine zentrale Rolle in der Koordination einnehmen,

Ein immer wieder heftig diskutiertes Thema war bisher die Haftungsfrage, an der wiederholt Restaurierungen gescheitert sind. „Nun werden spezielle Haftungsregelungen eingeführt, die insbesondere das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Denkmals berücksichtigen“, zeigt sich Pöttinger erfreut über diese Lösung.

 

Haftungsfragen geregelt

Mit einer neuen Regelung wird das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Denkmals in Haftungsfragen berücksichtigt. Dadurch wird ermöglicht, dass die so genannte „Todesstiege“ in der Gedenkstätte Mauthausen als wichtiges Mahnmal wieder geöffnet werden kann, so Pöttinger. Die Stiege ist 2018 unter Verweis auf nicht erfüllte Sicherheitsstandards und ein damit verbundenes Haftungsrisiko gesperrt worden.

Weitere Vorhaben, die im Zuge der Novelle umgesetzt werden sollen, betreffen einige für den Denkmalschutz wesentliche Punkte:

  • die Regeln für die beschränkte Ausfuhr von Kulturgütern wird modernisiert,
  • für den Schutz von Gebäude-Ensembles wird die Ermächtigung für eine Verordnung geschaffen,
  • für die Verwahrung von Funden bei Bauarbeiten, die für den Denkmalschutz bedeutsam sind, wird eine praxistauglichere Regelung geschaffen;
  • die Verfahren und Fristenläufe im Bereich der Archäologie werden vereinfacht.
  • Die Novelle des Denkmalschutzes soll mit 1. September 2024 in Kraft treten.
Denkmalschutz ist für Österreich wegen seiner Geschichte, der Bausubstanz und der Kultur bedeutsam (Bild: Garten und Gloriette bei Schloss Schönbrunn). Das Gesetz über den Denkmalschutz wird nun modernisiert, gab ÖVP-Kultursprecher Laurenz Pöttinger nach dem Kulturausschuss des Nationalrates bekannt. Foto: Schönbrunn Group
Denkmalschutz ist für Österreich wegen seiner Geschichte, der Bausubstanz und der Kultur bedeutsam (Bild: Garten und Gloriette bei Schloss Schönbrunn). Das Gesetz über den Denkmalschutz wird nun modernisiert, gab ÖVP-Kultursprecher Laurenz Pöttinger nach dem Kulturausschuss des Nationalrates bekannt. Foto: Schönbrunn Group