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Nationalratssitzung im Zeichen des Wohnbaupakets
Am Mittwoch und Donnerstag tritt der Nationalrat zu seiner März-Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht eine Reihe von Beschlüssen – das Spektrum reicht vom Wohnbaupaket über die neue Digitaluni bis hin zur Förderung von Photovoltaikanlagen.
Mit einer Vielzahl von Nationalratsbeschlüssen in der dieswöchigen Plenarsitzung legen die beiden Regierungsparteien weiter ein hohes Arbeitstempo vor. Besonders am ersten Sitzungstag werden vom Nationalrat rund um das Wohnbaupaket zahlreiche Weichen gestellt. Zur-Sache hat die wichtigsten Punkte zum Thema Wohnen zusammengefasst.
Günstige Darlehen
Beim Wohnbaupaket soll es den Ländern durch eine Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes ermöglicht werden, zusätzliche Darlehen über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) für Zwecke der Wohnbauförderung im Volumen von 500 Mio. € aufzunehmen. Die effektive Zinsbelastung der Länder wird durch Zuschüsse des Bundes bis zum Jahr 2028 auf 1,5 % pro Jahr beschränkt. Diese Mittel sind für Wohnbauförderungsdarlehen der Länder in den Jahren 2024 und 2025 von maximal 200.000 € und einer Förderlaufzeit von zumindest 25 Jahren mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 % zweckgebunden, berichtet die Parlamentskorrespondenz zu den Regierungsvorlagen.
Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen und Heizungstausch
Änderungen im Einkommensteuergesetz sollen ökologische Neubauten und Sanierungen sowie den Umstieg auf umweltfreundliche Heizanlagen forcieren. So werden künftig etwa auch Sanierungsmaßnahmen, die nach dem Umweltförderungsgesetz gefördert werden, beschleunigt steuerlich abgesetzt werden können, um ökologisch ausgerichtete Nachverdichtungen zu begünstigen.
Auch werden vom Nationalrat Aufwendungen für thermisch-energetische Sanierungen bzw. für einen Heizkesseltausch befristet für zwei Jahre steuerlich begünstigt. Das betrifft etwa die Dämmung von Außenwänden, den Austausch von Fenstern, Dachbegrünungen, den Einbau einer Wärmepumpe oder einer Holzzentralheizung und die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses. Konkret vorgesehen ist ein „Öko-Zuschlag“ in der Höhe von 15 % der Aufwendungen bei zu berücksichtigenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten.
Nationalrat streicht der Grundbuchseintragungsgebühr
Um die Schaffung von Wohnraum leistbarer zu machen, soll die Grundbucheintragungsgebühr für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 € und etwaige Pfandrechtseintragungsgebühren in der gleichen Höhe vorübergehend entfallen. Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Gelten wird die Gebührenbefreiung nur für nach dem 31. März 2024 abgeschlossene Rechtsgeschäfte. Zudem soll sie nur zwischen Juli 2024 und Juli 2026 – also für zwei Jahre befristet – beantragbar sein. Nicht davon erfasst sind vererbte oder geschenkte Immobilien.
Förderung von Photovoltaikanlagen
Um den Ausbau erneuerbarer Energieträger zu fördern, hat der Nationalrat vergangenen Herbst beschlossen, kleine Photovoltaikanlagen auf Wohn- bzw. öffentlichen Gebäuden bis Ende 2026 von der Umsatzsteuer zu befreien. Gleichzeitig wurden Investitionszuschüsse für derartige Anlagen gestrichen. Nun wollen die Regierungsparteien im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) eine Ausnahmeregelung verankern. Da Betriebe, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, nicht von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren, sollen sie weiterhin Zuschüsse beantragen können. Als Nachweis können etwa ein Gewerbeschein, ein Versicherungsdatenauszug oder eine Bescheinigung der Kammern dienen.
Mehr Mittel für den Wohnschirm
Darüber hinaus wollen die Koalitionsparteien heuer zusätzlich 60 Mio. € für den sogenannten „Wohnschirm“ bereitstellen, um „den kontinuierlich hohen Unterstützungsbedarf infolge der anhaltenden Teuerungswelle“ zu decken.
Aufstockung des Reparaturbonus
Aufgestockt werden soll auch der Reparaturbonus um 50 Mio. € auf 133 Mio. €. Dadurch soll eine Ausweitung der Förderung auf weitere Produktkategorien ermöglicht werden. Ziel des Reparaturbonus ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern bzw. die Nutzungsintensität zu steigern, wobei etwa die Reparatur von Haushaltsgeräten und elektronischen Geräten gefördert wird.