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Studieren für das Lehramt: Weniger Semester, mehr Praxis
Die Ausbildung für das Lehramt wird reformiert: gleiche Qualität, kürzere Studienzeit, mehr Praxis. Das sind die Eckpunkte der Reform, die von den ÖVP-Abgeordneten Rudolf Taschner und Romana Deckenbacher unmittelbar vor Beschluss durch den Nationalrat präsentiert wurde. Studierende können in das neue Studium ab Herbst einsteigen oder wechseln, der Übergang ist geregelt.
Jugend ernst nehmen und begeistern
An zwei Umständen seien gute Lehrkräfte zu erkennen, meinten Rudolf Taschner, Professor für Mathematik, und Romana Deckenbacher, Hauptschullehrerin: Gute Lehrkräfte nehmen die Persönlichkeit der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ernst, und sie sind fachlich so firm, dass sie begeisternd zu unterrichten verstehen.
Ziel der Lehramtsausbildung ist, diese beiden Merkmale zu vermitteln. Die Eckpunkte sind:
- solide fachliche Ausbildung,
- fundierte pädagogische Bildung,
- Erwerb praktischer Erfahrungen am Schulstandort.
“Das ist das Um und Auf des Lehramtsstudiums” erklärten Taschner, Obmann des Unterrichtsausschusses des Nationalrats, und Deckenbacher, Mitglied des Unterrichtsausschusses.
Korrektur der Reform 2013
Die im Juni 2013 beschlossene Reform der Lehramtsstudien war davon geleitet, ein Masterstudium für alle vorzusehen und dieses an Universitäten und an Pädagogischen Hochschulen einzurichten. Zudem habe die Reform 2013 – unter einer damaligen SPÖ-Unterrichtministerin – die pädagogische Bildung und den Erwerb praktischer Erfahrungen zu wenig berücksichtigt: Die Reform war von bildungstheoretischen Aspekten geprägt und zu sehr überfrachtet, kritisierten Taschner und Deckenbacher.
Im Mai 2022 drängten ÖVP-Bildungspolitiker daher wegen breiter Kritik auf eine Änderung in der Ausbildung für das Lehramt. Die Mitglieder des Unterrichtsausschusses hatten sich mit Bundesminister Martin Polaschek zu einer Bildungskonferenz getroffen und forderten – unter anderem – eine Verkürzung der Ausbildungszeit und mehr Orientierung an der Praxis in den Klassenzimmern.
“Wir dürfen knapp zwei Jahre später, dieses Ziel erreicht zu haben”, sagen Taschner und Deckenbacher: Der Wissenschaftsausschuss wird die Vorlage für die neue Lehramtsausbildung am 11. April beschließen, die am 17. April im Nationalrat behandelt und verabschiedet werden soll.
Lehramt: Das neue Gesetz
Die nun vom Gesetzgeber zu beschließende neue Lehramtsausbildung bringt
- eine kürzere Ausbildungszeit bei gleichbleibender Qualität,
- mehr Praxisbezug und
- eine stärkere Verknüpfung von Theorie und Praxis.
Darüber hinaus wird es für die Studierenden mehr berufsbegleitende Möglichkeiten geben, um die beginnende berufliche Tätigkeit und das Studium zum Master parallel zu ermöglichen.
Das Bachelorstudium dauert für alle Richtungen des Lehramts drei Jahre im Umfang von 180 ECTS-Punkten und ist damit zeitlich den meisten anderen Bachelorstudien gleichgestellt. Bereits nach Erlangung des Bachelorgrades können die Absolventen an den Schulen unterrichten. Zur Erreichung des Masters haben künftige Lehrerinnen und Lehrer 120 ECTS-Punkte zu belegen, wodurch die gesamte Ausbildung in fünf Jahren absolviert werden kann. Außerdem erfolgt eine Anrechnung der Induktionsphase im berufsbegleitenden Master, und es gibt berufsbegleitende Angebote.
Es wurden breit formulierte Übergangsbestimmungen geschaffen. Insbesondere ist von den akademischen Institutionen auf höchstmögliche Anerkennungsmöglichkeiten Bedacht zu nehmen, die für Studierende einen Wechsel in die reformierte Ausbildung ohne Verlust ermöglichen sollen.
Taschner und Deckenbacher sind überzeugt: “Wir beschließen damit ein Gesetz für ein Studium des Lehramts, das den Ansprüchen und Erfordernissen der Schule des 21. Jahrhunderts gerecht wird.”
Gleitender Ein- und Umstieg möglich
„Jene Lehramtsstudierende, die bereits in diesem Herbst – und damit noch unter der derzeit geltenden Regelung – beginnen, werden jedenfalls die Möglichkeit haben, in die neue Studienrichtung zu wechseln und dann in dieser neuen Struktur abzuschließen“, erklärte Deckenbacher,
„Wer sich also schon heuer für das derzeit noch längere Studium entscheidet, soll keinen Nachteil dadurch haben“, sagten Deckenbacher und Taschner.
Der Gesetzesentwurf, der am 11. April im Wissenschaftsausschuss behandelt wird, sieht die Anpassung an die neue Regelung an den Pädagogischen Hochschulen bis Ende Juni 2025 und an den Universitäten spätestens bis Ende Juni 2026 vor. Am 17. April soll im Nationalrat der Gesetzesentwurf beschlossen werden.
Erwartungen der Bildungspolitik
Der Gesetzgeber kann nur den Rahmen schaffen, sagte Taschner. Der Rahmen muss von den Institutionen Schule, Pädagogische Hochschule und Universität – der Intention des Gesetzgebers folgend – mit Inhalten versehen werden.
“Wir erwarten, dass mit diesem Gesetz die drei Säulen der Lehramtsausbildung gleichen Umfang und gleiches Gewicht besitzen: die profunde fachliche Ausbildung, die praxisorientierte pädagogische Bildung und die Einübung des Gelernten in der Unterrichtspraxis unter Anleitung von erfahrenen und erprobten Lehrkräften.”
Mit der Umsetzung der Reform verbinden Taschner und Deckenbacher die Hoffnung, “dass das Studium des Lehramts so attraktiv gestaltet wird, dass sich viele junge Menschen dazu entschließen, den sowohl anspruchsvollen als auch sinnstiftenden Beruf zu ergreifen”.