News

Pensionserhöhung nimmt erste Etappe im Parlament 

Pensionserhöhung! 2025 werden die Pensionen um 4,7 Prozent erhöht. Foto: istock/sanjagrujic

Die von der Bundesregierung angekündigte Pensionserhöhung für das kommende Jahr, nahm am Donnerstag im Parlament die erste Hürde. Der Budgetausschuss beschloss mit Stimmen der Koalitionsparteien den Anpassungsfaktor von plus 4,6 Prozent. Mit dieser Pensionserhöhung wird den Pensionisten die volle Jahresinflation (Zeitraum August 2023 – Juli 2024) abgegolten.

 

Deckenbacher: „Wichtige Maßnahme gegen Teuerung“

„Die Pensionsanpassung 2025 ist eine wichtige Unterstützung in herausfordernden Zeiten und zeigt klar, dass sich unsere Pensionistinnen und Pensionisten auf unsere Regierung verlassen können. Nach zahlreichen Maßnahmen wie die Abschaffung der kalten Progression oder der ökosozialen Steuerreform sorgen wir mit der Pensionsanpassung dafür, dass die Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, die Inflation voll abgegolten bekommen“, so ÖVP-Abg. Romana Deckenbacher anlässlich der Sitzung des Budgetausschusses.  Ein entsprechender Antrag der Koalitionsparteien wurde im Budgetausschuss beschlossen. „So gibt es ein Plus 4,6 Prozent für alle Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung entsprechend dem gesetzlichen Anpassungsfaktor“, zeigt sich Deckenbacher zufrieden. Es sei dies „eine wichtige Maßnahme, um der Teuerung entgegenzuwirken“.

Romana Deckenbacher, ÖVP-Abg.,, im Gespräch mit Schülerinnen beim GirlsDay 2024.Foto: Ulrike Wieser

Romana Deckenbacher (ÖVP) mit Schülerinnen beim Girls Day 2024.Foto: Ulrike Wieser

Die Details der Pensionserhöhung

  • Die Pensionserhöhung gilt bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro monatlich.
  • Darüberliegende Pensionen erhalten den Anpassungsfaktor nur bis zu diesem Betrag.
  • Alle über diesem Wert liegenden Gesamtpensionseinkommen (unter Einbeziehung der Sonderpensionen) sollen mit einem Fixbetrag in der Höhe von 278,76 Euro angepasst werden, das sind 4,6 Prozent von 6.060 Euro.
  • Damit wird die Anpassung hoher Pensionseinkommen, die sich insbesondere durch den Bezug von Sonderpensionen ergeben, begrenzt.

 

Maßnahmen für öffentlichen Dienst beschlossen

Neben der Pensionserhöhung wurde im Ausschuss auch eine Dienstrechtsnovelle mit einem umfassenden Paket für den öffentlichen Dienst beschlossen. Die Maßnahmen betreffen unter anderem eine Dienstfreistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitations­aufenthalt, eine adaptierte verpflichtende Führungskräfte-Ausbildung, die Anhebung der Höchstgrenze eines Vorschusses, Verbesserungen bei besonderen Hilfeleistungen nach einem Dienstunfall sowie Verbesserungen im Bereich Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz. Zur Gewinnung qualifizierter Bediensteter für die belastenden Bereiche der Pflege in den Justizanstalten (v.a. im Maßnahmenvollzug) und den Heeressanitätszentren wird zudem ein neues attraktives Entlohnungsschema für Vertrags­bedienstete des Gesundheits- und Krankenpflegedienstes geschaffen. Auch die Erweiterung der Ermöglichung des Quereinstiegs in den Lehrberuf für bestimmte Bereiche ist vorgesehen.

 

Entlastungen für Pädagogen

“Wir leben in einer Zeit, in der wir mit vielerlei Herausforderungen konfrontiert sind, die auch vor unserem öffentlichen Dienst – und damit dem Schulbereich – keinen Halt machen. Unsere Pädagoginnen und Pädagogen leisten auch vor diesem Hintergrund jeden Tag Großartiges. Unser Ziel ist es, diese ausreichend zu entlasten, damit sie sich wieder stärker auf den Unterricht und die Arbeit mit den Schülerinnen und Schüler konzentrieren können. Mit den vorgesehenen Entlastungen schaffen wir einen wichtigen Schritt in diese Richtung”, hob Deckenbacher unter anderem die Flexibilisierung der Stellvertretung an Pflichtschulen, die Erhöhung der Zahl der Wochenstunden für Verwaltungsaufgaben in Schulclustern mit bis zu 200 Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Pflichtschulen oder die Entlastung der Lehrpersonen in Deutschförderklassen abschließend hervor.