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Integration: Bei Rassismus wird Förderung zurückverlangt

Verschafft sich immer selbst einen Eindruck: Integrationsministerin Susanne Raab beim Integrationsfons. Eine neue Werteklausel sieht vor, dass bei Verstößen - etwa Rassismus oder Antisemitismus - Förderungen für Projekte zurückverlangt werden können, gab Raab am Sonntag bekannt. Foto: Christopher Dunker

Österreich und die EU fördern neuerlich Projekte für die Integration von zugwanderten Personen. Eingesetzt werden die Mittel für Sprachkenntnis und Ausbildung von Fachkräften. Wer sie erhält, ist per Klausel verpflichtet, sich an Österreichs Werte zu halten, erklärt dazu Integrationsministerin Susanne Raab.

 

Rascher Eintritt in Arbeitsmarkt

„Neben dem Erlernen der deutschen Sprache und der Akzeptanz unserer Werte ist der rasche Eintritt in den Arbeitsmarkt entscheidend für gelungene Integration“, erläutert Raab in einer Information ihres Ressorts. Deshalb wurde bei der Auswahl der Projekte diesmal ein spezieller Fokus auf die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt von Migrantinnen und Migranten gesetzt: „Das ist aber keine Einbahnstraße – jeder Zuwanderer und jede Zuwanderin muss einen Beitrag leisten und sich aktiv um die eigene Integration bemühen“, so Raab.

 

Neue Werteklausel mit Konsequenzen

Alle Projektteilnehmenden eines geförderten Projekts werden verpflichtet, sich an die österreichischen Werte zu halten, sagt Raab weiter. In den Regeln für die Projekte „wird nochmals klargestellt, dass keine rassistischen oder antisemitischen Aussagen geduldet werden“. Ebenso müssen die Werte der demokratisch-rechtsstaatlichen Grundordnung der Republik geachtet werden. Bei Verstößen folgen Vertragsstrafen, die bis zur kompletten Rückforderung der Fördersumme reichen können.

„Mit der neuen Werteklausel wollen wir Entwicklungen, die nicht dem demokratischen Grundverständnis und den österreichischen Werten entsprechen, wie Antisemitismus, Verbreitung von Hass oder Ungleichbehandlung von Mann und Frau erst gar keinen Platz bieten. Mit der Werteklausel gibt es nun einen Hebel, um bei Verstößen Fördergelder zu streichen“, so Raab.

 

Drei Viertel bezahlt EU

Im Frühling startete der 2. Aufruf zur Einreichung von neuen Integrationsprojekten durch die EU-Förderung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF 2021-2027). Nun stehen die neuen geförderten Projekte fest: Mit insgesamt fast 32 Millionen Euro, wovon knapp 24 Millionen Euro aus EU-Mitteln und rund 8 Millionen Euro aus nationalen Mitteln stammen, werden 66 Integrationsprojekte in allen Bundesländern gefördert.

Neben Maßnahmen gegen Radikalisierung und Segregation lag bei der Förderauswahl ein weiterer Fokus auf einer raschen Integration von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt durch entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen. Erstmals werden auch Projekte gefördert, die dem Fachkräftemangel im Bereich Elementarpädagogik entgegenwirken und Migrantinnen und Migranten eine Vorqualifizierung und einen Einstieg in pädagogische Berufe ermöglichen. Im Bereich Pflege werden ähnliche Projekte bereits über mehrere Jahre erfolgreich gefördert, diese konnten ebenfalls weiter ausgebaut werden.

 

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

Der von der Europäischen Kommission eingerichtete AMIF ist ein EU-Förderinstrument, das 2027 zur Verfügung steht und an die vorangegangene Fondsperiode des AMIF 2014-2020 anknüpft. Förderansuchen konnten von privaten und öffentlichen Organisationen gestellt werden.

Der AMIF leistet einen wichtigen Beitrag zur Begegnung von aktuellen Herausforderungen. Ein zentraler Schwerpunkt liegt unter anderem auf Starthilfe-Projekten, die als One-Stop-Shops kürzlich anerkannten Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten sowie Vertriebenen umfassende Integrationsleistungen anbieten, um die individuelle und soziale Eingliederung in die österreichische Gesellschaft zügig zu meistern und möglichst rasch eine Selbsterhaltungsfähigkeit zu erreichen.

Weitere Informationen zu AMIF HIER,

zum ÖIF HIER

Verschafft sich immer selbst einen Eindruck: Integrationsministerin Susanne Raab beim Integrationsfons. Eine neue Werteklausel sieht vor, dass bei Verstößen - etwa Rassismus oder Antisemitismus - Förderungen für Projekte zurückverlangt werden können, gab Raab am Sonntag bekannt. Foto: Christopher Dunker
Verschafft sich immer selbst einen Eindruck: Integrationsministerin Susanne Raab beim Integrationsfons. Eine neue Werteklausel sieht vor, dass bei Verstößen - etwa Rassismus oder Antisemitismus - Förderungen für Projekte zurückverlangt werden können, gab Raab am Sonntag bekannt. Foto: Christopher Dunker