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… und wieder ein Verfahren eingestellt
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Ermittlungen gegen den früheren Präsidenten des Nationalrats, Wolfgang Sobotka, im Zusammenhang mit der Dr. Erwin Pröll Privatstiftung eingestellt. Dazu erklärte ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker: „Ein weiteres Mal lösen sich unberechtigte Vorwürfe gegen Vertreter der Volkspartei in Luft auf.“ Hier die Details.
Verfahren eingestellt: Stocker fordert Entschuldigungen
„Wie zum Wochenbeginn medial bekannt wurde, hat die WKStA Ermittlungen in der Causa Dr. Erwin Pröll Privatstiftung eingestellt, da sich schlicht keiner der erhobenen Vorwürfe erhärtet hat“, sagte Stocker zur Einstellung des Verfahrens.
„Es zeigt sich also, dass auch in diesem Fall sämtliche Vorwürfe gegen Wolfgang Sobotka und die Volkspartei gänzlich substanzlos waren“, meinte Stocker zu den Medienberichten über eine Einstellung der Ermittlungen gegen Wolfgang Sobotka rund um die Dr. Erwin Pröll Privatstiftung.
Das sollte nun Konsequenzen haben, fordert Stocker, denn: „In Wahrheit gibt es nicht wenige Akteure, von denen nun eine Entschuldigung gegenüber dem ehemaligen Nationalratspräsidenten mehr als angebracht wäre. Zumindest sollten alle Beteiligten diese Meldung zum Anlass nehmen, der Politik durch anonyme Anzeigen und leeren Anschuldigungen eine Absage zu erteilen.“
Staatsanwaltschaft: Steuer gesetzeskonform bemessen
In der Sache war es um den – damals unbewiesenen und nun entkräfteten – Vorwurf gegangen, Wolfgang Sobotka habe ohne Zuständigkeit beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, versucht, eine Steuerprüfung bei der Stiftung zu beeinflussen. Dazu erklärt jetzt die WKStA anlässlich der Einstellung des Ermittlungsverfahrens:
„Eine unsachgemäße Einflussnahme auf die Betriebsprüfung der Stiftung sowie deren Ausgang im Sinne eines Einforderns von konkreten parteilichen Amtshandlungen des MMag. Schmid durch Mag. Sobotka war jedoch nicht nachweisbar. Die Steuerschuld wurde gesetzeskonform bemessen und der Stiftung vorgeschrieben. Daher war das Ermittlungsverfahren einzustellen. Alle Beweiserhebungen wurden unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Aufklärung des Tatverdachts durchgeführt. Die Einstellung der Ermittlungen erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat.“