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Digitaler Zulassungsschein wird erweitert
Seit Februar 2024 steht der digitalen Zulassungsschein zur Verfügung, der das Leben vieler Autofahrer erleichtert. Ab sofort können Fahrzeughalter den digitalen Zulassungsschein auch an andere Personen weitergeben.
Das ist vor allem für Menschen praktisch, die sich ein Auto teilen oder es gelegentlich verleihen möchten. Bislang war der digitale Zulassungsschein nur für den Besitzer zugänglich. „Es gibt viele Fälle, bei denen sich zwei Personen ein Auto teilen, man einem Freund oder einer Verwandten das Auto leiht. Deshalb weiten wir den digitalen Zulassungsschein aus. Wenn sich die eigenen Kinder das Auto für die Fahrt zur Lehrstelle, zur Schule oder zum Training ausleihen, dann geht das ab jetzt digital. Fährt ein Bekannter damit, kann es auch nur für einen Tag oder bis zu einem Jahr freigeschaltet werden“, erklärt Staatssekretärin für Digitalisierung, Claudia Plakolm in einer Aussendung.
Beeindruckende Nutzerzahlen
Seit der Einführung des digitalen Zulassungsscheins im Februar 2024 haben bereits 590.000 Personen den Service aktiviert. Damit reiht sich dieser Erfolg in die Digitalisierungsstrategie der Regierung ein: Insgesamt nutzen 3,0 Millionen Bürgerinnen und Bürger die ID Austria, und 654.000 digitale Führerscheine wurden seit ihrem Start im Oktober 2022 ausgestellt.
Neue Funktionen im Überblick
Mit der neuen Funktion des digitalen Zulassungsscheins können Fahrzeughalter den Zulassungsschein einfach und flexibel an andere Personen weitergeben. Die Dauer der Freigabe kann dabei individuell zwischen einem Tag und bis zu 12 Monaten festgelegt werden. Ein einmal weitergegebener Zulassungsschein kann jedoch nicht erneut von der Empfängerin oder dem Empfänger weitergegeben werden.
Darüber hinaus können Zulassungsscheindaten nicht nur bei Verkehrskontrollen, sondern auch gegenüber Dritten per Bluetooth vorgewiesen werden.
Voraussetzungen für die Nutzung
- Um den Service zu nutzen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Eine ID Austria mit Vollfunktion.
- Die Apps „eAusweise“ und „Digitales Amt“ müssen auf demselben Gerät installiert und aktiviert sein.
Nach der Veröffentlichung der aktualisierten App-Version werden Nutzerinnen und Nutzer automatisch aufgefordert, die Apps zu aktualisieren. Dabei müssen bereits bezogene Nachweise neu geladen werden.
Neben den praktischen Erweiterungen bringt das Update auch zusätzliche Sicherheitsfunktionen, die speziell für die Weitergabe von Zulassungsdaten integriert wurden.