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Steuerliche Entlastungen für Unternehmen ab 1. Juli 2025

Unternehmen könne demnächst mit neuen Entlastungen rechnen. Für Handwerksbetriebe gilt ab 1. Juli 2025 eine günstigere Regelung für ihre Nutzfahrzeuge. Die im Rahmen der Ausschussberatungen zum Doppelbudget behandelte Novelle des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVA) soll Betriebe und Selbstständige entlasten, die auf betrieblich notwendige Nutzfahrzeuge angewiesen sind.
Die Reform korrigiert die NoVA-Ausweitung aus dem Jahr 2021, bei der auch typische Handwerkerfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse unter 3,5 Tonnen in die NoVA- Pflicht fielen. Diese Regelung hatte zu zusätzlichen Belastungen für Betriebe geführt, deren Fahrzeuge ausschließlich zur Erbringung von Dienstleistungen für Kunden eingesetzt werden.
Entlastung bringt Stärkung kleiner und mittlerer Betriebe
„Was zum Beispiel die Maurer, Installateure oder Elektriker für ihren Arbeitsalltag brauchen, soll wie ein Arbeitsgerät behandelt und somit steuerlich entlastet werden“, erklärte ÖVP-Finanzsprecher und Nationalratsabgeordneter Andreas Ottenschläger in einer Aussendung. Die Maßnahme sei ein klares Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Österreich und zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen.
Ottenschläger: Unternehmen sollen nicht blockiert werden
Ottenschläger betonte, dass sich die Maßnahme „ausdrücklich nicht an Privatpersonen, sondern an Unternehmen“ richte. „Es geht nicht um Steuererleichterungen für Luxusfahrzeuge, sondern um planbare Rahmenbedingungen für Betriebe“, so der ÖVP-Finanzsprecher. „Unsere Handwerksbetriebe leisten tagtäglich einen wichtigen Beitrag für die Versorgung und Infrastruktur im Land – sie sollen arbeiten, nicht durch überzogene Bürokratie oder Steuerlast blockiert werden.“
Die Novelle soll nach dem Beschluss im Budgetausschuss in der nächsten Nationalrats- und Bundesratssitzung final beschlossen werden und bereits am 1. Juli in Kraft treten.
Weitere Verbesserungen für Unternehmen
Das Budgetbegleitgesetz bringt zudem weitere Verbesserungen für Kleinunternehmen. „Entsprechend dem Regierungsprogramm wird die Umsatzgrenze, ab der Betriebsausgaben im Zuge der Gewinnermittlung pauschal geltend gemacht werden können, in zwei Schritten erhöht: Zunächst auf 320.000 Euro, ab 2026 auf 420.000 Euro. Gleichzeitig steigt der Pauschalsatz auf 13,5 bzw. 15 Prozent ab 2026 an“, erläuterte Ottenschläger. Das soll bürokratische Vereinfachungen bringen. Derzeit liegt die Umsatzgrenze für die Pauschalierung bei 220.000 Euro, davon können zwölf Prozent als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Neue steuerfreie Mitarbeiterprämie kommt
Für 2025 wird im Einkommensteuergesetz außerdem eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von 1.000 Euro verankert, wobei es sich dabei um eine zusätzliche Zahlung handeln muss. Zahlungen aufgrund von Leistungsvereinbarungen oder regelmäßige Bonuszahlungen an Mitarbeiter sind nicht umfasst. Der steuerfreie Gesamtbetrag für etwaige Gewinnbeteiligungen und Mitarbeiterprämien soll mit 3.000 Euro gedeckelt werden.
