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Eine Milliarde für NGOs: Förderungen am Prüfstand

Ein hoher Anteil an Förderungen geht an die Universitäten, ergeben die Anworten auf Anfragen durch die Bundesministerien (im Bild: Universität Wien). Foto: iStock/OlegAlbinsky

Eine Milliarde Euro an Förderungen wurden in den vergangenen sechs Jahren an Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) ausbezahlt. Diese Förderungen kommen auf den Prüfstand: Das Steuergeld muss wirksam und sparsam eingesetzt werden. Gemeinnützige und ehrenamtliche Tätigkeit sind weiterhin wertvoll und förderungswürdig, heißt es in der Bundesregierung.

 

Hoher Beitrag der Sozialorganisationen

Nahezu die Hälfte der Bevölkerung über 15 Jahre ist freiwillig bzw. ehrenamtlich tätig. Mit den hauptamtlich dort tätigen Personen tragen Freiwillige mit rund 22 Milliarden Euro pro Jahr zur Gesamtwertschöpfung in Österreich bei, erhob Statistik Austria. Davon entfallen etwa 30 Prozent auf Sozialorganisationen und rund 25 Prozent auf Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen.

 

Überwiegender Anteil an Universitäten

Die Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) erhalten Förderungen, deren Höhe nun durch Beantwortung schriftlicher parlamentarischer Anfragen bekannt werden: Von der vergangenen Legislaturperiode bis heuer wurden an 725 Einrichtungen Förderungen von 4,3 Mrd. Euro ausbezahlt. Drei Viertel davon – 3,3 Mrd. Euro – sind an öffentliche Universitäten ausgezahlt worden.

 

Prüfung aller Förderungen

Öffentliche Fördermittel sollen künftig noch effizienter, treffsicherer und transparenter eingesetzt werden. Öffentliche Mittel müssen bedacht und sorgsam eingesetzt werden.

Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, hat die Bundesregierung beim Finanzministerium eine bundesweite Förder-Task-Force eingerichtet, die ihre Arbeit bereits aufgenommen hat Die Ministerien unterziehen daher sämtliche Förderausgaben einer umfassenden Prüfung und Wirkungskontrolle.

 

Gemeinnützige Organisationen leisten einen wichtigen Beitrag für Gesellschaft

Gemeinnützige Organisationen stärken die Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaft und tragen wesentlich zu sozialem Frieden, Zusammenhalt und einer standhaften Demokratie bei. Einsatzorganisationen wie das Roten Kreuz, Kultur- und Umweltvereine wie der Alpenverein oder die Naturfreunde, Sozial- und Pflegeeinrichtungen wie Caritas, Hilfswerk oder Volkshilfe sowie unzählige Initiativen im Bereich der Sozial- oder Gedenkarbeit retten, pflegen und schützen Menschen, Umwelt und Werte.

Allerdings: Förderungen haben keinen Automatismus. Im Zentrum der Vergabe steht immer die Frage der Wirksamkeit und des tatsächlichen gesellschaftlichen Mehrwerts. Fördermittel müssen dorthin fließen, wo sie einen spürbaren Nutzen stiften – für die Menschen, für die Gesellschaft und für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Wo dies nicht der Fall ist, muss die öffentliche Unterstützung neu ausgerichtet, gekürzt oder ganz beendet werden.

 

Mehr Transparenz ab 1. September

Viele dieser Zahlungen waren schon bisher öffentlich einsehbar und unterliegen vielfach der Rechenschaftspflicht der jeweiligen Organisationen. Der Umfang der allgemein einsehbaren Daten wird mit 1. September durch das Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes deutlich erhöht, heißt es in einer Information des Bundeskanzleramtes. Um die Vergabe öffentlicher Mittel noch nachvollziehbarer und transparenter zu gestalten, wird künftig jede Förderung über 1.500 Euro öffentlich einsehbar sein. Das schafft zusätzliche Transparenz, stärkt die demokratischen Prozesse und erhöht das Vertrauen in den Umgang mit öffentlichen Mitteln.

Bundeskanzler Christian Stocker: „Steuergeld ist das hart erarbeitete Geld der Menschen in unserem Land. Mit diesem Geld muss besonders sorgsam umgegangen werden. Förderungen dürfen kein Selbstzweck sein, sondern müssen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie einen echten und spürbaren Nutzen für die Menschen in unserem Land bringen. Deshalb unterziehen wir alle Förderauszahlungen des Bundes einer strengen Prüfung. Wo die Mittel Wirkung entfalten, wollen wir sie gezielt einsetzen. Förderungen ohne echten Nutzen darf es nicht geben.“