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Abzocke auf der Straße abgestellt

Im Straßenverkehr kann das Halten oder Wenden mit dem Auto auf einer privaten Verkehrsfläche teure Folgen haben. Das wird jetzt abgestellt, indem der Anwaltstarif für diesbezügliche Mahnschreiben gesetzlich gesenkt wird.
Tarif für Kfz-bezogene Klage sinkt
Der Vorschreibung von hohen Zahlungen durch eine ungerechtfertigte Androhung einer Besitzstörungsklage wird der Boden entzogen, kündigte Justizministerin Anna Sporrer an.
Oftmals erhielten Fahrzeughalter ein Mahnschreiben einer Anwaltskanzlei, sie sollten – etwa wegen nicht zulässigen Haltens auf einer Straße oder privaten Verkehrsfläche – rund 400 Euro bezahlen, um eine Klage wegen Besitzstörung abzuwenden. Da der Anwaltstarif bei rund 100 Euro liegt, verblieb den Eintreibern ein Gewinn von 300 Euro. Das wird abgestellt, indem der Tarif für Kfz-bezogene Besitzstörungsklagen auf 40 Euro gesenkt wird. Das ergibt eine deutliche niedrigere Bemessungsgrundlage für eine angedrohte Zahlung, die dann nur mehr rund 100 Euro beträgt. Auch das sollte aber keinesfalls bezahlt werden, sagte Sporrer.
Besitzstörungen auf der Straße
Die gesetzliche Initiative der Bundesregierung sei nötig geworden, weil es in diesen Fällen von Besitzstörung den größten Anstieg an Klagen gibt, sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.
Überdies entscheiden die 13 Landesgerichten in diesen Fällen unterschiedlich. Daher soll der Gang zum Obersten Gerichtshof möglich werden, kündigte Sporrer an.
