News
Fairness und Sicherheit bei Wertsicherungen

Fairness und Rechtsicherheit für alle Beteiligten hinsichtlich der in Verträgen vereinbarten Wertsicherung – das ist das Ziel des Mieten-Wertsicherungsgesetzes. Es geht nicht um die Preisbildung an sich, sagten die ÖVP-Verhandler, Finanzsprecher Andreas Ottenschläger und Wohnbausprecher Norbert Sieber anlässlich der parlamentarischen Behandlung.
Urteile und Entscheidungen lösten Unsicherheit aus
Verträge über Mieten oder andere Dauerschuldverhältnisse enthalten Klauseln zur Wertsicherung. Verschiedene höchstgerichtliche Entscheidungen hätten dazu führen können, dass sie ausgehebelt werden. Mit dem in Begutachtung befindlichen Mieten-Wertsicherungsgesetz wird nun Verunsicherung vermieden und Rechtssicherheit hergestellt und eine Mietpreisbremse bei inflationsbedingten Steigerungen eingeführt.

Andreas Ottenschläger, Abgeordneter und Finanzsprecher der ÖVP. Foto: Johannes Zinner
Fairness bei Anpassungen
„Wir greifen nicht in die Mietpreisbildung ein“, bekräftigten Ottenschläger und Sieber bei einer Medien-Info. Aber für Anpassungen soll Rechtssicherheit geschaffen werden: So sollen sich sogenannte freie Mieten nach dem Mietrechtsgesetz – mit Ausnahme von Ein- und Zweifamilienhäusern – jeweils zum 1. April um die Inflationsrate des Vorjahres erhöhen, allerdings nur bis zur Grenze von 3 Prozent. Eine darüber liegende Inflationsrate wird nur mehr zur Hälfte berücksichtigt.
Die geregelten Mieten nach dem Mietrechtsgesetz bleiben vorerst unberührt, da für 2026 und 2027 Anpassungen um einen und dann um zwei Prozent fixiert wurden.
Die zulässige Befristung von Mieten wird für Vermieter, die Unternehmer sind, von drei auf fünf Jahre angehoben. Der mit 25 Prozent angesetzte Befristungsabschlag bleibt gleich.

Norbert Sieber: Rechtsicherheit könnte Bauwirtschaft beleben. Foto: Johannes Zinner
Investitionen brauchen Rechtssicherheit
Fairness sowie Rechtsicherheit über die Wertsicherung seien für alle Beteiligten wesentlich, eben auch für Vermieter, Investoren und die Bauwirtschaft sowie die Wohnbauträger. Immerhin hätten etwa Versicherungen ihre Rücklagen in Immobilien abzusichern. Zudem sollten wegen des Klimaschutzes und der Energiewende die Sanierung an Gebäuden fortgesetzt werden, doch für deren Refinanzierung brauche es Berechenbarkeit und Sicherheit.
Die Begutachtung des Ministerialentwurfes endet am 10. Oktober. Die parlamentarischen Beratungen sind für Oktober und November, eine mögliche Beschlussfassung für Dezember angesetzt. Diese könnte angesichts schon bisher „herausfordernder Verhandlungen“ in den Gremien erst im Jänner 2026 erfolgen.
