Europa- & Aussenpolitik
Russland vor Strafgerichtshof
Der Ausschuss für Menschenrechte des Nationalrats verurteilt die Verletzungen der Menschenrechte durch Russland im Krieg gegen die Ukraine. Russland gehört vor den Strafgerichtshof, sagt die Sprecherin der ÖVP für Menschenrechte, Gudrun Kugler.
Russland einstimmig verurteilt
„Die Berichte über systematische Kriegsverbrechen sowie Menschenrechtsverletzungen in den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine sind erschütternd“ erklärte Kugler. Im Menschenrechtsausschuss wurden diese einstimmig verurteilt: „Wir haben uns für die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen auf internationaler Ebene ausgesprochen“, betont ÖVP-Menschenrechtssprecherin Gudrun Kugler nach der Ausschusssitzung.

Kriegsverbrechen verfolgen: ÖVP-Abg. Gudrun Kugler. Foto: Thomas Topf
Der entsprechende, einstimmig angenommene Entschließungsantrag fordert die Außenministerin dazu auf, sich weiterhin klar gegen diese Verbrechen auszusprechen und sich dafür einzusetzen, dass die Kriegsverbrecher zur Rechenschaft gezogen werden.
„Die von den Vereinten Nationen und der OSZE dokumentierten Gräueltaten – darunter außergerichtliche Hinrichtungen, Folter, Misshandlungen und das Verschwindenlassen von Zivilisten und Kriegsgefangenen – müssten konsequent aufgearbeitet und strafrechtlich verfolgt werden“, fordert Kugler.
Dafür trete Österreich ein, denn: „Neutralität heißt nicht, dass wir wegsehen, wenn grundlegende Menschenrechte mit Füßen getreten werden – Österreichs Stimme für Menschenrechte und Gerechtigkeit muss klar und unmissverständlich sein,“ so Kugler.
Durch diesen Antrag unterstützt Österreich die Dokumentation und Verfolgung der Kriegsverbrechen aktiv und intensiviert die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof.





