Regierung
Strompreis 3: stabile und sichere Versorgung
Strom soll für Haushalte und Unternehmen günstiger werden, daher werden Kosten gesenkt und Anreize für Sparen gesenkt. Doch das Paket der Bundesregierung zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) sieht weitere Maßnahmen für eine stabile und sichere Versorgung vor. Hier die konkreten Schritte:
Mehr Effizienzsteigerung bei Netzbetreibern
Neu in der Regierungsvorlage ist: Energie für Netzverluste – die alle Netzbetreiber benötigen – wird künftig teilweise gemeinsam beschafft statt von jedem einzeln. Das reduziert unnötige Mehrkosten, hebt Synergien und ist ein wichtiger Schritt zu einem effizienteren und modernen Netzbetrieb. Damit wird auch im Sinne der Ankündigung von Bundeskanzler Christian Stocker der erste Umsetzungsschritt in Richtung Effizienzsteigerungen bei den über 100 Netzbetreibern in Österreich gesetzt.
Erläuterung: Beim Transport von Strom geht – ähnlich wie bei einem alten Gartenschlauch, aus dem an einigen Stellen Wasser entweicht – ein kleiner Teil verloren. Diese Menge müssen Netzbetreiber nachbeschaffen. Wenn dieser Ersatzstrom künftig nicht mehr jeder für sich, sondern teilweise gemeinsam eingekauft wird, entstehen spürbare Preisvorteile. Davon profitieren am Ende alle Kundinnen und Kunden.
Österreichweite abgestimmte Netzplanung
Verteilernetzbetreiber müssen künftig gemeinsam planen und ihre Leitungen besser aufeinander abstimmen. So werden Deoppelungen verhindert. Abgestimmte Netzplanung macht das Netz als Ganzes widerstandsfähiger und schützt vor Ausfällen.
Erläuterung: Mit dem neuen Entwurf müssen nun auch kleine Netzbetreiber künftig mitplanen, und alle Pläne müssen mit der Austrian Power Grid (APG) – unserem „Stromautobahn-Betreiber“ – abgestimmt werden.
Direktleitungen möglich
Direkte Versorgungsleitungen Wind, Wasser und PV zu Unternehmen werden erstmals möglich. Dadurch bleibt in kritischen Momenten mehr Platz im Netz für Haushalte und kleinere Unternehmen. Gleichzeitig sparen sich Unternehmen so Netzkosten.
Rückgabe von Netzkapazitäten
Neu in der Regierungsvorlage ist: Wer Plätze im Stromnetz reserviert hat, sie aber nicht nutzt, kann diese künftig zurückgeben – und erhält dafür sogar eine Vergütung. So verhindern wir teure Ausbauten, die niemand braucht, und schaffen Raum für Projekte, die das Netz wirklich brauchen.
Heute kostet der Netzanschluss pro kW rund 180 Euro. Wenn für die Rückgabe z.B. künftig etwa 100 Euro pro kW Leistung ersetzt werden, erhält man bei 5 kW einmalig rund 500 Euro zurück.
Reserve wird verlängert
Die nationale Stromreserve wird bis 2030 verlängert – unser Sicherheitsnetz für Tage, an denen Wind und Sonne schwächeln. Diese Reserve springt sofort ein, wenn es eng wird. So verhindern wir Situationen, in denen das Netz ins Wanken geraten könnte.
Flexibler Netzzugang statt langem Warten
Neue Erzeugungsanlagen können schrittweise ans Netz – statt auf einen Vollanschluss zu warten, kann man mit Teilkapazität starten und sukzessive ausbauen.
Digitalisierung: Neue Messsysteme und Transparenz
Das ElWG schafft die Grundlage für virtuelle Abrechnungspunkte, etwa beim bidirektionalen Laden von E-Autos oder beim Einsatz smarter Heimspeicher. Damit wird modernes Energiemanagement erstmals flächendeckend möglich.
Einspeisetarife
Es gibt keinen Deckel für Anlagen oder für die eingespeiste Jahresmenge. Entscheidend ist nur die momentane Einspeiseleistung: Erst wenn eine Anlage zu einem bestimmten Zeitpunkt mit mehr 7 Kilowatt Leistung ins Netz einspeist, greift die Einspeisegebühr. Darüber hinaus muss die E-Control sicherstellen, dass trotz Einspeiseentgelt die Wirtschaftlichkeit von Anlagen weiterhin gegeben ist.
Erläuterung: Gesetz für billigere Strompreise wird Parlament zur Beschlussfassung übermittelt – jetzt liegt es an der Opposition6 von 6
Speist eine Anlage am Vormittag 6 kW ein, wird keine Gebühr fällig. Steigt die Leistung etwa zu Mittag kurz über 7 kW, fällt nur eine Einspeisegebühr für den 7 kW übersteigenden Betrag für die Dauer der Überschreitung an.
Spitzenkappung
Die Branche wollte eine Regelung, die berechenbar ist und keine Überraschungen produziert. Genau das wurde umgesetzt: Die Kappung wird klarer, planbarer und transparenter. PV bis zu -40 % der Leistung, bei Wind Reduktion um – 15 % Leistung aber nur maximal – 2% der Jahresproduktion. Hier haben im Rahmen der Begutachtung gute Gespräche über mit der Branche geführt und die Maßnahme planbar gemacht.
Erläuterung: Ein Windpark mit einer maximalen Einspeiseleistung von 10 MW darf in Spitzenzeiten um – 15 % reduziert werden, also auf 8,5 MW. Gleichzeitig stellt die Regel sicher, dass diese Kürzungen übers Jahr verteilt nicht mehr als 2 % der gesamten Jahresproduktion ausmachen. Das bedeutet: Auch wenn die Leistung kurzfristig reduziert wird, bleibt der wirtschaftliche Ertrag des Windparks praktisch unverändert.
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