Innenpolitik

2026: Das ändert sich bei den Pensionen

2026 bringt im Pensionssystem eine Reihe von Neuerungen. Foto: Angieconscious/pixelio.de

Im Pensionssystem treten mit Jahresbeginn 2026 eine Reihe von Neuerungen und Änderungen in Kraft. Im Mittelpunkt stehen die Einführung der Teilpension, die schrittweise Erhöhung des Pensionsantrittsalters für Frauen sowie die Anhebung des Korridor‑Pensionsalters. Gleichzeitig werden auch die Pensionsbezüge mit 1. Jänner angepasst. Zur-Sache hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

 

Teilpension ersetzt die Altersteilzeit

Ab 2026 können Versicherte, die bereits die Voraussetzungen für eine reguläre Alterspension, Korridor‑Pension, „Hackler‑Regelung“ oder Schwerarbeiterpension erfüllen, eine Teilpension beantragen. Die Arbeitszeit muss dabei um 25 % bis 75 % reduziert werden und eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden.

Durch die Teilpension wird die bisherige Altersteilzeit stark eingeschränkt: Sie kann nur noch dann begonnen werden, wenn die Voraussetzungen für die Teilpension nicht erfüllt sind, und die maximale Dauer wird von fünf auf drei Jahre verkürzt. Wer 2026 eine Altersteilzeit antritt, kann sie höchstens 4,5 Jahre laufen lassen.

 

Verbot von Nebenbeschäftigungen während der Altersteilzeit

Während einer laufenden Altersteilzeit sind Nebenbeschäftigungen bei anderen Arbeitgebern – auch geringfügige – grundsätzlich nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind lediglich solche Nebentätigkeiten, die bereits im Jahr vor Antritt der Altersteilzeit regelmäßig ausgeübt wurden.

 

Anstieg des Pensionsantrittsalters für Frauen

Das gesetzliche Pensionsalter für Frauen wird um ein weiteres halbes Jahr angehoben. Für im ersten Halbjahr 1965 geborene Frauen gilt künftig ein Eintrittsalter von 61,5 Jahren.

 

Korridor‑Pension: höheres Antrittsalter 

Das Antrittsalter für die Korridor‑Pension steigt von 62 auf 63 Jahre. Die Erhöhung erfolgt quartalsweise um jeweils zwei Monate:

Geburtsquartal           Korridor‑Eintrittsalter
1. Quartal 1964 62 Jahre + 2 Monate
2. Quartal 1964 62 Jahre + 4 Monate
3. Quartal 1964 62 Jahre + 6 Monate
4. Quartal 1964 62 Jahre + 8 Monate

 

Parallel dazu wird die Mindestanzahl der Versicherungsmonate um dieselben zwei Monate pro Quartal erhöht.

 

Pensionsanpassung 2026

Die jährliche Pensionsanpassung wird künftig differenziert:

  • Pensionen bis 2.500 € erhalten die volle inflationsbedingte Erhöhung von 2,7 %.
  • Pensionen über 2.500 € erhalten einen Fixbetrag von 67,50 € zusätzlich.

Im ersten Jahr nach Pensionsantritt erhalten alle Berechtigten nur die halbe Erhöhung (1,35 % statt 2,7 %).

 

Ausgleichszulage

Die Richtsätze für die Ausgleichszulage werden ebenfalls um 2,7 % angehoben:

  • Alleinstehende erhalten künftig 1.308,39 € monatlich.
  • Paare erhalten 2.064,12 € monatlich.

 

Pflege‑Schwerarbeit wird anerkannt

Für Beschäftigte im Pflegesektor gilt ab 2026 die Pflegearbeit als Schwerarbeit. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 % der Arbeitszeit (oder vier Stunden täglich) in der Pflege verbracht werden. Im Schichtbetrieb genügt die Tätigkeit an mindestens zwölf Tagen im Kalendermonat. Mehre Infos dazu finden Sie hier.