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Das Plädoyer auf Freispruch für Wöginger
Am 13. Tag des gerichtlichen Verfahrens in Linz wegen einer Postenbesetzung am Finanzamt Braunau plädierte Rechtsanwalt HonProf. Dr. Michael Rohreger auf Freispruch für August Wöginger. Hier die von ihm präsentierten Sachverhalte und Argumente – und wie August Wöginger im Schlusswort um Freispruch ersuchte.
Das Plädoyer von Rechtsanwalt Michael Rohregger
Zur Einleitung seines Plädoyers erläuterte Rohregger die Ausgangssituation und Rahmenbedingungen: Man stehe am Ende eines langen, gelegentlich recht kontroversiell geführten Verfahrens. Es gab eine „starke mediale Begleitung“. Der Sachverhalt liege über neun Jahre zurück. Zu den Rahmenbedingungen gehöre zudem eine „gewisse Erwartungshaltung“, man möge ein Exempel statuieren.
Es gehe jedoch um „eine rein strafrechtliche Beurteilung“, ob sein Mandant – August Wöginger – in unzulässiger Weise auf Postenbesetzung Einfluss genommen habe. Rohregger im Plädoyer wörtlich: „Diese Frage steht und fällt praktisch mit einem einzigen Aspekt: Kann das, was Thomas Schmid sagt, eine ausreichend verlässliche Grundlage für eine strafrechtliche Verurteilung sein?“

Wie glaubwürdig ist der Kronzeuge Thomas Schmid, fragt der Berichterstatter der Tiroler Tageszeitung.
Nichts Strafbares, nichts Unzulässiges
Es liege keine objektive Handlung vor, die eindeutig strafbar wäre. Es gebe, so Rohregger weiter, keine unmittelbaren Beweise für unzulässige Einflussnahme. Nicht einmal Thomas Schmid hatte behauptet, Wöginger hätte gesagt, er, Schmid, möge etwas Unerlaubtes tun. Es liegen lediglich Interpretationen vor.
Die bloße Weiterleitung von Sprechtagsanliegen mit der Bitte um Prüfung kann nicht strafbar sein. Dies sei zudem eine „vollkommen legitime“ Tätigkeit von Abgeordneten im Rahmen ihrer Arbeit im Wahlkreis.

Thomas Schmid ist mit Ermittlungen wegen Falschaussage konfrontiert, berichtet Die Presse
Zweifel an den Aussagen von Thomas Schmid
Thomas Schmid könne man nicht mit der vom Strafrecht für Verurteilungen geforderten „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ glauben, erklärte Rohregger im Plädoyer. Und zur Begründung führte er aus:
- Schmids Erinnerungen sind rekonstruiert. Er habe das Eigeninteresse, die Kronzeugenstellung zu erhalten. Seine Darstellungen war teils unrichtig, teils hat er verschwiegen, involviert zu sein.
- Den Aussagen von Schmid hätten zudem fünf Zeuginnen und Zeugen widersprochen, erläuterte Rohregger. Sie haben dargelegt, dass Schmid „Unmut“ geäußert habe, dass der von ihm favorisierte Bürgermeister nicht Leiter des Finanzamtes Freistadt wurde. Schmid wollte weiters, dass sich der Erstgereihte zurückzieht.
Thomas Schmid hat also schon beim Finanzamt Freistadt versucht, Mag. Leitner dort zum Vorstand zu machen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Schmid wegen falscher Zeugenaussage. Bild: Kurier.at
Ermittlungen gegen Thomas Schmid
Dass Thomas Schmid bei der Besetzung des Finanzamtes Freistadt, wie er sagte, „wenig bis gar nichts mitbekommen“ habe und sich an den Besetzungsvorgang „nicht erinnern“ könne, kann daher nicht stimmen, führte Rohreggger im Plädoyer aus. Und ergänzte: „Das ist so unglaubwürdig, dass die Staatsanwaltschaft Linz hier ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Beweisaussage eingeleitet hat.“
Thomas Schmid hatte also „seine eigene Agenda“, erläuterte Rohregger: „Klar wird daraus auch, dass mein Mandant August Wöginger nicht der Grund war, warum Thomas Schmid danach beim Finanzamt Braunau interveniert hat. Thomas Schmid hat hier vielmehr seinen ganz eigenen Plan finalisiert.“

Informierten stets Medien und Öffentlichkeit zum Verfahren: Anwalt Michael Rohregger, Klubobmann August Wöginger (2025)
Im Finale seines Plädoyers für August Wöginger erklärte Rohregger, es dürfe keinen Generalverdacht bei Politikern und keinen Politikermalus geben. Das sei auch aus rechtsstaatlicher Sicht besonders bedeutsam: „Aus der Möglichkeit der Einflussnahme kann kein deliktischer Einflusswille abgeleitet werden. Ansonsten würde man ganze Kategorien an Personen pauschal diskriminieren.“
Rohregger in seinem Plädoyer zusammenfassend:
- Es geht nur um den Moment der Weitergabe der Unterlagen an Thomas Schmid
- Niemand sonst sagt, dass er eine Involvierung von Wöginger wahrgenommen hätte
- Niemand sagt, Thomas Schmid hätte je Wöginger erwähnt
- Wöginger hatte keine Kenntnis von der Begutachtungskommission und vom Hearing
- Wöginger hatte keinen Kontakt zu den Mitgliedern der Kommission oder den Bewerbern (eben außer Mag. Leitner) und wusste nicht, welche Personen das jeweils waren.

August Wöginger: Bekennt sich zur Verantwortungsübernahme, bedauert – unbeabsichtigt – eingetretenen Folgen
Wöginger: korrekt gehandelt, aber Bedauern der Folgen
August Wöginger schloss sich den Ausführungen seines Verteidigers in dessen Plädoyer an und brachte drei Punkte und ein Ersuchen an:
Keine Absicht, rechtswidriges Verhalten auszulösen: Er habe von Beginn des Ermittlungsverfahrens an stets offen dargelegt, was er getan habe und was nicht. Die Weiterleitung des gegenständlichen Anliegens sei – wie viele vergleichbare Fälle – im Rahmen seiner Tätigkeit als Abgeordneter erfolgt und entspreche einer üblichen politischen Praxis, Bürgeranliegen an zuständige Stellen heranzutragen. Eine darüber hinausgehende Einflussnahme oder gar die Absicht, rechtswidriges Verhalten auszulösen, habe zu keinem Zeitpunkt bestanden.
War nicht Auslöser für Schmids Handlungen: Im Zuge der Beweisaufnahme sei deutlich geworden, dass zentrale Aussagen von Thomas Schmid nicht den Tatsachen entsprechen würden, insbesondere dass dieser schon bei der Besetzung des Finanzamts in Freistadt gewirkt habe, also lange bevor er mit ihm das erste Mal gesprochen habe. Er selbst könne daher nicht der Auslöser für Schmids Handlungen gewesen sein.
Bedauern über – unbeabsichtigt – ausgelöste Folgen: Abschließend betonte Wöginger, dass er die von ihm übernommene Verantwortung im Rahmen der Diversion nach wie vor aufrecht halte. Es tue ihm leid, was durch sein Handeln ausgelöst worden sei; er würde das heute so nicht mehr tun. Sein Handeln sei jedoch zu keinem Zeitpunkt von der Absicht getragen gewesen, unzulässige Vorgänge zu veranlassen.
Wöginger ersuchte die Richterin daher – wie Rohregger im Plädoyer – um einen Freispruch.





