Innenpolitik
Entlastungen für die Jugend
Die Regierung setzt konsequent Entlastungen um. Damit wird der Teuerung in vielen Lebensbereichen entgegengewirkt. Zur-Sache hat einen Überblick, welche Entlastungen für die Jugend kommen.
Keine Maklergebühren mehr
Bislang galt die Regel, dass der Mieter beim Bezug einer neuen Wohnung für die Maklergebühren aufkommen muss. Gerade für Jugendliche ist das oft eine finanzielle Mehrbelastung, denn man musste beispielsweise beim Bezug der ersten eigenen Wohnung sofort zwei Monatsmieten Maklerprovision leisten.
Ab Anfang 2023 gehört das der Vergangenheit an: Das sogenannte „Bestellerprinzip“ gilt. Demnach muss der Vermieter für die Maklerkosten aufkommen.
Für Jugend-Staatsekretärin Claudia Plakolm werden besonders junge Menschen und Jungfamilien vom neuen Bestellerprinzip profitieren. Sie verweist auf die rund 190.000 Studenten in Mietwohnungen und rund 8.000 Lehrlinge, die nicht in ihrem Heimatbundesland arbeiten. „Mit dem Bestellerprinzip reduzieren wir die Startkosten rund um ein Drittel“, so Plakolm.
Ein Rechenbeispiel: 4.000 Euro Entlastung für die Studenten-WG
Vier Studenten wollen eine WG gründen werden auf eine 4,5-Zimmer Wohnung in Wien aufmerksam. Nach einer Besichtigung schließen sie einen befristeten Mietvertrag ab. Die Miete beträgt 1.809,43 Euro (inkl. USt). Weil auch in diesem Beispiel die Vermieterin das Maklerbüro beauftragt hat, müssen die Studierenden keine Maklerprovision zahlen. Sie sparen sich dadurch fast 4.000 Euro.
Klimaticket für Zivil- und Grundwehrdiener
Ab 01. April wird das Klimaticket für Zivil- und Grundwehrdiener kostenlos sein. Damit können Jugendliche in ganz Österreich Öffis gratis nutzen.
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Der Nationalratsabgeordnete und VP-Zivildienstsprecher Lukas Brandweiner begrüßte die Maßnahme: Viele Gespräche und großer Einsatz waren notwendig, aber nun ist die Einigung am Tisch“.
Für die Dauer der Dienstzeit können die Zivil- und Grundwehrdiener das Ticket nutzen, auch in der Freizeit. Frühestens einen Monat vor dem Zivildienstbeginn kann das Ticket bestellt werden. „Wichtig ist, dass jene Zivildiener, die schon vor April 2022 mit ihrem Dienst begonnen haben, ihre ÖBB Card Zivildienst ab 1. April auch als KlimaTicket Ö verwenden können. Voraussetzung ist, dass dies vorab schriftlich bei der Zivildienstserviceagentur bekannt gegeben wird“, informiert Zivildienstsprecher Brandweiner.