Europa- & Aussenpolitik

Brunner und Kommission beschleunigen Asylverfahren

Migrations-Kommissar Magnus Brunner ziehen zwei Punkte des Migrations- und Asylpaktes vor, um Asylverfahren in EU-Mitgliedstaaten zu beschleunigen. Foto: EU

„Wir sollten beim Migrations- und Asylpakt schneller vorankommen“, sagte Migrations-Kommissar Magnus Brunner in der Karwoche in Brüssel. Daher werden Verfahren beschleunigt und eine Liste sicherer Drittstaaten vorgelegt

 

Brunner zieht einzelne Änderungen vor

Der Migrations- und Asylpakt der Europäischen Union wurde voriges Jahr angenommen und soll im Juni 2026 in Kraft treten. Da jedoch viele Mitgliedstaaten bei Asylanträgen mit einem erheblichen Rückstand konfrontiert sind, werden zwei Änderungen vorgezogen:

  • Bei unwahrscheinlicher Anerkennung werden Verfahren beschleunigt; Richtwert sind Anerkennungsquoten von unter 20 Prozent, die ein beschleunigtes Verfahren bzw ein Grenzverfahren zulassen.
  • Rückführungen sollen – nach individueller und gerichtlicher Prüfung – rascher erfolgen. Dafür wurde eine Liste sicherer Drittstaaten vorgelegt. Diese sind: Kosovo, Marokko und Tunesien sowie Bangladesh, Kolumbien, Ägypten und Indien.
  • Als sichere Herkunftsländer gelten auch die EU-Beitrittskandidaten und jene Herkunftsländer, die zu einer unter fünf Prozent liegenden Anerkennungsquote führen. Die Mitgliedstaaten führen zudem eigene Listen sicherer Herkunftsstaaten.

Nähere Information zur Kommissions-Initiative HIER

Die Europäische Volkspartei hat ihre Position zu Migration und Asyl nachgeschärft, wie MEP Lukas Mandl berichtete: HIER