Europa- & Aussenpolitik

EU stellt Weichen für Flüchtlinge

Freitag haben die EU-Innenminister im Europäischen Rat in Brüssel die schnelle und unbürokratische Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer sichergestellt. Im Bild: Innenminister Gerhard Karner, Bundesrätin Karin Keller-Sutter (Sz), Notis Mitarakis (Gr., v. l.). Foto: BMI / Jürgen Makowecz

Die EU-Innenminister haben im Europäischen Rat in Brüssel die schnelle und unbürokratische Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer sichergestellt. Dafür wurde die sogenannten Massenzustrom-Richtlinie wirksam. Damit sei gewährleistet, dass allen Ukrainern, die flüchten, durch und in EU-Ländern geholfen werden kann.

 

Erstmals in der Geschichte der EU

„Die EU-Innenminister haben erstmals in der Geschichte der Europäischen Union die Richtlinie über temporären Schutz in Kraft gesetzt“, sagte Innenminister Gerhard Karner anlässlich des EU-Rates in Brüssel. Dort haben am Freitag die EU-Innenminister die schnelle und unbürokratische Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer mit dem Durchführungsbeschluss zur EU-Richtlinie „vorübergehender Schutz“ sichergestellt. Damit ist gewährleistet, dass allen Ukrainern, die flüchten müssen, mit vereinfachten und beschleunigten Verfahren geholfen werden kann.

„Das ist ein starkes und geschlossenes Signal Europas. Damit bekommen alle Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Angriffskrieg flüchten müssen, schnell und unbürokratisch Hilfe“, so der Innenminister.

Die sogenannten Massenzustrom-Richtlinie von 2001 sieht Mindeststandards für die Gewährung eines vorübergehenden Schutzes vor, insbesondere für den Fall eines Massenzustroms. Die Richtlinie sieht zudem eine ausgewogenen Verteilung der Belastungen vor, die mit der Aufnahme von Vertriebenen verbunden sind.

 

Beschluss der Regierung erforderlich

Der Beschluss umfasst alle Staatsbürger der Ukraine und Personen, die in der Ukraine internationalen Schutz genießen. Angehörige anderer Staaten mit dem Recht auf dauernden Aufenthalt, bekommen ebenfalls Schutz, sollten sie nicht sicher in ihre Heimatländer zurückkehren können,

Zu den derzeit wichtigsten Aufnahmeländern für Personen aus der Ukraine zählen Polen, die Slowakei und Rumänien.

Der Beschluss zur Massenzustrom-Richtlinie muss in Österreich mittels einer Verordnung der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates umgesetzt werden.

Freitag haben die EU-Innenminister im Europäischen Rat in Brüssel die schnelle und unbürokratische Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer sichergestellt. Im Bild: Innenminister Gerhard Karner, Bundesrätin Karin Keller-Sutter (Sz), Notis Mitarakis (Gr., v. l.). Foto: BMI / Jürgen Makowecz
Freitag haben die EU-Innenminister im Europäischen Rat in Brüssel die schnelle und unbürokratische Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer sichergestellt. Im Bild: Innenminister Gerhard Karner, Bundesrätin Karin Keller-Sutter (Sz), Notis Mitarakis (Gr., v. l.). Foto: BMI / Jürgen Makowecz