Europa- & Aussenpolitik
Fairness im digitalen Raum: EU tritt gegen Google an
In der Europäischen Union herrscht Einigkeit über den Digital Markets Act (kurz DMA). Dieser Rechtsakt soll gemeinsam mit dem Digital Services Act (kurz DSA) im Internet für Fairness, Konsumentenschutz und Wettbewerb sorgen. Zugleich sollen die negativen Folgen großer digitaler Plattformen zulasten der europäischen Wirtschaft vermindert werden. Die Ministerinnen Karoline Edtstadler und Margarete Schramböck begrüßten die Einigung in der EU ausdrücklich.
Kontrolle der Schleusenwärter
Europaministerin Karoline Edtstadler zeigt sich erfreut über die Einigung der EU bei dem Digital Market Acts (DMA): „Die Dominanz der großen internationalen Digitalkonzerne hat zu einer massiven Schieflage zulasten der europäischen Wirtschaft geführt. Der DMA schafft hier wieder mehr Fairness und klare, europaweite Regelungen im digitalen Raum.“
Worum geht’s? Digitale Plattformen sollen ab 45 Millionen Endnutzern und 7,5 Mrd. Euro Jahresumsatz als so genannte „Gatekeeper“ definiert werden. Gatekeeper, deutsch „Schleusenwärter“, sind in der Kommunikationswissenschaft jene Stellen, die entscheiden, welche Information an die Öffentlichkeit weitergeleitet wird und welche nicht. Der Begriff wurde von dem Publizist Walter Lippman geprägt.
Große IT-Unternehmen – etwa Apple, Google und andere – gelten als derartige Schleussenwärter, denn sie entscheiden über die Angebote und Antworten auf ihren Plattformen bzw. in ihren Kanälen. Der Digital Market Act bedeutet nun, dass diese Dienste nicht mehr die eigenen Angebote bevorzugen dürfen. Beispielsweise dürfen dann bei einer Google-Suche dessen hauseigene Dienste, wie Google Maps, Google Books und weitere, nicht mehr vorrangig sondern mit konkurrierenden Dienste angeboten werden. Sucht man beispielsweise in der Suchmaschine Google nach „Maps“ so müssen neben Google Maps auch Apple Maps und vergleichbare Dienste angezeigt werden.
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Zustimmung auch aus Deutschland
Zustimmung zum DMA kommt auch aus Deutschland. Der deutsche Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger bezeichnet die Einigung der EU in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Medienverband der freien Presse als „„wichtigen Schritt zur Sicherung der Pressefreiheit im digitalen Zeitalter“, wie MEEDIA berichtet.
Edtstadler drängt auf Digital Service Acts
Europaministerin Karoline Edtstadler fordert vor dem Hintergrund des Abschlusses beim DMA auch einen baldigen Abschluss der Verhandlungen beim Digital Services Act (kurz DSA): „Österreich ist mit dem Kommunikationsplattformen-Gesetz einer der Vorreiter beim Kampf gegen Hass im Netz in Europa. Hass im Netz und insbesondere gezielte Desinformation machen vor nationalen Grenzen nicht halt. Umso wichtiger ist eine rasche Einigung beim DSA.“
Österreich ist stark im Bereich der Digitalisierung engagiert, erst am Mittwoch fiel der Startschuss der zweiten Breitbandmilliarde, Zur-Sache berichtete. Zudem belegt Österreich innerhalb der EU den 10. Platz im Länderbericht 2021 des Digital Economy and Society Index, kurz DESI, Zur-Sache berichtete ebenfalls.
„Mit dem 2020 vorgelegten Gesetzespaket bringen wir die gültigen Regeln der EU vom digitalen Mittelalter ins 21 Jahrhundert.“, so die Europaministerin abschließend.
Neue Ära im Schutz vor Marktmacht
Die Einigung über den Digital Markt Act wurde im Trilog zwischen Rat, Kommission und Parlament der EU erzielt. Das begrüßt Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck: „Der Abschluss der Trilogverhandlungen leitet eine neue Ära ein, um zehntausende kleine Unternehmen vor der Marktmacht großer Konzerne zu schützen und für einen faireren Wettbewerb zu sorgen.“
Big Tech-Unternehmen dürfen ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen im Ranking nicht mehr besser reihen als die Angebote ihrer gewerblichen Nutzer, erläutert Schramböck. Es wird ihnen verboten, nicht-öffentliche Daten im Wettbewerb mit ihren gewerblichen Nutzern zu verwenden, um sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen. Den Endnutzern sollen mehr Entscheidungsmöglichkeiten überlassen werden, beispielsweise zum Deinstallieren vorinstallierter Software-Anwendungen. Weiters wird den erfassten „Gatekeepern“ untersagt, auf ihren App Stores, sozialen Netzwerken und Suchmaschinen unfaire Zugangsbedingungen festzulegen.
Schramböck dazu: „Wir haben mit dem DMA einen neuen Rechtsrahmen geschaffen, der einen entscheidenden Mehrwert für KMU bietet.“