Innenpolitik

3G-Regel bringt Sicherheit für Arbeitsplatz und Hoffnung für Tourismus

Tourismus begrüßte Lockerung der Corona-Regeln. Foto: iStock/narvikk

Die türkis-grüne Koalitionsregierung hat zuerst die Grundlage für eine 3G-Regel für Arbeitsplätze durch den Nationalrat gebracht. Zum Wochenauftakt hat wurden die Sozialdemokraten davon überzeugt. Die Anpassungen im Covid-Maßnahmengesetz werden mit dem Beschluss im Bundesrat diese Woche Gesetz. Damit kann der Gesundheitsminister die entsprechende Verordnungen erlassen. Das bedeutet sichere Regeln für Arbeitsplätze und Hoffnung insbesondere für den Tourismus.

Derzeitige Regeln gelten bis 31. Oktober

Tests, 3G, Maskenpflicht und anderes: Derzeit gilt die 2. Novelle zur zweiten Covid-19-Maßnahmenverordnung. Diese Verordnungen werden vom Gesundheitsministerium vorgelegt und beruhen auf Grundlage eines Gesetzes.  Mit der 2. Novelle zur 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung werden die aktuell geltenden Regelungen für Veranstaltungen und Gelegenheitsmärkte bis einschließlich 31. Oktober 2021 verlängert. Diese Bestimmungen betreffen die Gültigkeit von Test, das Tragen von FFP2-Masken sowie die Gültigkeit bzw Verpflichtung zur Einhaltung der 3G-Regel.

 

Ausnahmen nach Ländern und nach Branchen

Einige der Regeln gelten bundesweit, für einige – etwa Gültigkeit von Tests – bestehen regionale Unterschiede, für andere Bestimmungen – etwa das Tragen von Masken – gelten Unterschiede nach Anzahl der anwesenden Personen, nach Örtlichkeit oder Beruf und Branche.

Unternehmen drängten auf weitere klare allgemeine Regeln, ob Dienstgeber etwa Impfnachweise verlangen dürfen und welche Schutzpflichten sie zu erfüllen hätten. Dabei hat insbesondere die Tourismuswirtschaft äußerst eindringlich ersucht, noch vor Beginn der Wintersaison Klarheit und Sicherheit hinsichtlich gesundheitlicher und rechtlicher Bestimmungen zu schaffen (etwa für die konkrete Frage, wie viele Personen unter welchen Auflagen in einer Seilbahngondel transportiert werden können).

Dies und zahlreiche weitere Detailfragen sollen in einer weiteren Verordnung zu Covid-Maßnahmen beantwortet werden. Diese beruht auf einer in der vorigen Woche im Nationalrat beschlossenen Novelle des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes.

 

Verordnung im Ministerrat

Diese Verordnung liegt laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein als Entwurf seines Ressorts vor. Da das zugrunde liegende Gesetz im Nationalrat beschlossen wurde und am Donnerstag dieser Woche im Bundesrat voraussichtlich nicht beeinsprucht werden wird, wird sich der Ministerrat bereits am Mittwoch – also tags zuvor – mit der Verordnung befassen. Damit ist es möglich und wahrscheinlich, dass eine weitestgehende einheitliche 3G-Regel für Arbeitsplätze ab 1. November gilt, und zwar für Arbeitnehmer, für Kunden sowie für Besucher und Gäste.