Innenpolitik
80 Millionen Entlastung für Unternehmen und Landwirte
Nachdem am 1. Juli die ökosoziale Steuerreform in Kraft getreten ist und erste Entlastungen bei den Menschen ankommen, treten nun schrittweise weitere Entlastungen in Kraft. Im August erfolgt die Auszahlung einer zusätzlichen Familienbeihilfe in der Höhe von 180 Euro. Im Herbst folgt das Vorziehen des erhöhten Familienbonus von 2.000 Euro oder der Ökobonus von 500 Euro (Zur-Sache berichtete). Nun kommt auch eine einmalige Unterstützung für Unternehmen sowie Land- und Forstwirte zur Auszahlung, die Teil des 28 Milliarden Euro schweren 3. Anti-Teuerungspaketes ist.
80 Millionen für 226.000 Unternehmer sowie Land- und Forstwirte
Da die derzeitigen Preissteigerungen auch die heimischen Unternehmen belasten, wird für Versicherte nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) sowie dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) eine „außerordentliche Gutschrift“ von bis zu 500 Euro eingeführt. Die einmalige Gutschrift erfolgt für das dritte (Land- und Forstwirte) bzw. vierte (GSVG-Versicherte) Quartal 2022 auf die Beitragskonten der Versicherten. „Als Teil des dritten Maßnahmenpakets gegen die Teuerung – mit dem die Bevölkerung in einem Gesamtausmaß von 28 Mrd. Euro entlastet wird – setzen wir mit dieser gestaffelten Gutschrift von 100 bis zu 500 Euro nun ebenso ein deutliches Zeichen der Unterstützung für die zahlreichen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Land- und Forstwirte in unserem Land“ begründet Finanzminister Magnus Brunner die Entlastungsmaßnahme.
Höhe der Unterstützung von Beitragsgrundlage abhängig
Im Detail steht ab einer monatlichen Beitragsgrundlage von 1.200 Euro bis 2.100 Euro die maximale Entlastung in Höhe von 500 Euro zu. Bei einer geringeren Beitragsgrundlage steht gestaffelt ein Betrag von beginnend 160 bis 420 Euro zu. Bei höheren Grundlagen verringert sich die Gutschrift von 440 auf 100 Euro bei einer monatlichen Beitragsgrundlage von 2.700 bis 2.900 Euro. Von dieser Gutschrift profitieren 226.000 Unternehmer sowie Land- und Forstwirte.
Brunner: Entlastung ähnlich wie bei Arbeitnehmer und Pensionisten
Für den Finanzminister gleicht diese Entlastungsmaßnahme jenen Entlastungen, die bereits schon für Arbeitnehmer und geringverdienende Pensionisten gesetzt wurden „Durch das Abstellen auf die Beitragsgrundlage und die entsprechende Staffelung der Höhe der Gutschrift gewährleisten wir eine Entlastungswirkung, die mit der Entlastung durch den Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer sowie geringverdienende Pensionisten vergleichbar ist.“