Innenpolitik

Änderungen bei Abgaben bringen wesentliche Erleichterungen

Der Finanzausschuss befasste sich mit den Änderungen im Abgabengesetz. Hier soll es zu wesentlichen Erleichterungen kommen. Foto: iStock / Doucefleur

Es ist ein sperriges Wort, aber dahinter steckt viel, was mit höheren oder niedrigeren Steuern und Abgaben zu tun hat: Das Abgabenänderungsgesetz. In diesem Gesetz wird jedes Jahr eine Reihe von abgabenrechtlichen Anpassungen oder Änderungen vorgenommen. Der Finanzausschuss befasste sich am Dienstag mit den diesjährigen Änderungen. Eines vorweg: es kommt in einigen Bereichen zu Erleichterungen. Zur-Sache fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

Das diesjährige Maßnahmenpaket streckt sich von Erleichterungen bei der privaten Photovoltaikanlage über Steuerbefreiungen bei internationalen Bahntickets bis hin zur Absetzbarkeit von Jahrestickets oder Anpassungen bei der Forschungsprämie. Mehreinnahmen von bis zu 50 Millionen Euro jährlich erwartet sich das Finanzministerium durch die geplante Umsetzung der EU-Richtlinie zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch, die zu mehr Steuerehrlichkeit führen soll.

 

Private Photovoltaikanlagen werden steuerbefreit

Für kleinere Photovoltaikanlagen wird eine Steuerbefreiung geschaffen, um den Verwaltungsaufwand für Privatpersonen zu verringern und erneuerbare Energie zu fördern. Dabei sollen Einkünfte aus der Einspeisung von höchstens 12.500 kWh Strom aus Photovoltaikanlagen künftig steuerfrei sein. Bei Überschreiten der 12.500 kWh soll eine anteilige Befreiung zur Anwendung kommen. Eingeschränkt wird auf Anlagen mit einer Engpassleistung von 25 kWp, um sicherzustellen, dass es sich lediglich um private Anlagen handelt, die primär zur Eigenversorgung und nicht für gewerbliche Zwecke errichtet worden sind. Mit der Steuerbefreiung wird eine Reduktion der Verwaltungslast von 50.000 Stunden erwartet.

 

Forschungsprämie: Bemessungsgrundlage und Anträge werden neu geregelt

Bei der Forschungsprämie kann in Zukunft ein fiktiver Unternehmerlohn in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden. Dadurch sollen insbesondere Start-Ups und kleine Unternehmen zusätzlich begünstigt werden. Zudem wird der Ablauf der Antragsfrist klarer geregelt und im Interesse einer rascheren Abwicklung die Möglichkeit geschaffen, über Teile eines Prämienantrags einen gesonderten Bescheid zu erlassen.

 

Öffi-Tickets werden pauschal als Betriebsausgaben anerkannt

Bei Wochen-, Monats- oder Jahresnetzkarten für den öffentlichen Verkehr, die sowohl für betrieblich veranlasste als auch private Fahrten genutzt werden (können), sollen künftig 50% der Ausgaben ohne weiteren Nachweis von pauschal als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Dadurch sind keine Aufzeichnungen über die betriebliche Nutzung mehr notwendig. Die Änderung soll als Anreiz für eine verstärkte Nutzung des öffentlichen Verkehrs dienen. Aufpreise etwa für Familienkarten sollen nicht von der Pauschalregelung erfasst sein.

 

Kurzarbeit: Verlängerung der Erhöhung des Jahressechstels

Auch im Kalenderjahr 2022 soll für Zeiten der Kurzarbeit – unabhängig davon, wie lange der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in Kurzarbeit war – bei der Berechnung des Jahressechstels ein pauschaler Zuschlag von 15% berücksichtigt werden. Das Jahressechstel ist in der Einkommensteuer jene Grenze, unter die nach Abzug des Freibetrages von 620 Euro alle sonstigen Bezüge fallen, die begünstigt besteuert werden. Die aktuellen Kurzarbeitszahlen findest du HIER.

 

Umsatzsteuerbefreiung bei internationalen Bahntickets

Aus ökologischen Gründen und als Schritt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit internationaler Bahnverbindungen wird das Finanzministerium grenzüberschreitende Bahntickets für den österreichischen Streckenteil von der Umsatzsteuer befreien.

 

Erleichterungen für Steuerpflichtige bei Doppelbesteuerungsabkommen

Zu Vereinfachungen kommt es in Zukunft auch es bei Einkünften von unbeschränkt Steuerpflichtigen, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der inländischen Besteuerung unterliegen. Künftig soll es nicht mehr notwendig sein, für die Anrechnung und Erstattung zwei Verfahrenswege zu beschreiten.

Zugriff nationaler Behörden auf das Schengener Informationssystem

Für Grenzkontrollen und sonstige polizeiliche und zollrechtliche Überprüfungen erhält Österreich künftig Zugriff auf die in das Schengener Informationssystems (SIS) eingegebenen Daten. Es besteht künftig das Recht, diese unmittelbar für zollrechtliche Überprüfungen abzufragen.