Innenpolitik

Anwälte in Sorge um Unschuldsvermutung

Unschuldsvermutung und faire Verfahren: Michael Enzinger, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien. Screenshot RAK Wien

Rechtsanwälte sind in höchster Sorge um die Akzeptanz und Achtung der Unschuldsvermutung, auch wegen medialer Vorverurteilungen. Dies geht aus der Erklärung des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien, Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger hervor.

 

„Rechte mit Füßen getreten“

Die Rechtsanwaltskammer Wien hat ihren Neujahrsempfang neuerlich nur online abgehalten. In seinem als Video abrufbaren Statement nahm Enzinger – einmal mehr – zu Fragen des Rechtsstaates deutlich Stellung.

Das Jahr 2021 habe für den Rechtsstaat vor allem die Wichtigkeit ordentlicher Rahmenbedingungen für die Gerichtsbarkeit in den Fokus gerückt. Enzinger wörtlich: „Wir sehen, dass die Rechte von Beschuldigten durch Fehlentwicklungen der jüngeren Vergangenheit bei behördlichen Verfolgungsmaßnahmen und durch mediale Vorverurteilungen mit Füßen getreten werden.“

Und Enzinger explizit: „Die Unschuldsvermutung muss das bleiben, was sie ist. Sie darf nicht zur öffentlichen Schuldvermutung werden.“

 

Grundsatz fairen Verfahrens

Der Grundsatz fairer Verfahren, das ‚fair trial‘ müsse auch für Großverfahren gelten, führte Enzinger in seiner Erklärung weiter aus: „Zivil- oder Strafverfahren in kleinen Verhandlungssälen bei geöffnetem Fenster und Minusgraden sind inakzeptabel. Überlange Verfahrensdauer darf im Zeitalter der Digitalisierung nicht mit Ressourcenknappheit oder zigtausend Aktenseiten beschönigt werden. Gerichtsverfahren sind auch keine Online-Yogastunde. Was ein Rechtsstaat ist, zeigt sich erst in der Krise“, erklärte Enzinger.