Innenpolitik

COFAG-Wahrheiten II: COFAG zahlte an Bundesunternehmen

Finanzbeamte wurden für die speziellen Aufgaben der Corona-Hilfen bei der COFAG eigens geschult, um Tausende Anträge zu bearbeiten. Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Die COFAG wurde gegründet, um Österreichs Unternehmen – und damit Lieferanten, Mitarbeiterinnen und Kunden – in der enorm schwierigen Lage bei Ausbruch der Pandemie konkret und praktisch zu helfen. Das hat funktioniert. Wie ein Faktenscheck zeigt, hat die COFAG mit mehreren Schritten Neuland betreten. Hier der zweite Teil einer Zur-Sache-Doku: Die Beraterkosten im Detail.

 

Das sind die Beraterkosten

In der Öffentlichkeit werden einige Fragen gestellt, hier die Antworten zu den Beraterkosten:

Wie setzen sich die Beraterkosten über 21 Mio Euro bei der COFAG zusammen und was
wurde dafür geleistet?

Der Rechnungshof listet in den aus dem Rohbericht veröffentlichen Berichtsteilen für die Jahre 2020 und 2021 in Summe Beratungsleistungen von 20,85 Millionen Euro auf. Diese setzen sich – wie eine nähere Betrachtung zeigt – folgendermaßen zusammen:

  • 9,62 Millionen Euro verteilen sich auf insgesamt acht Dienstleister, darunter die vier großen Wirtschaftsprüfer, weiters mittelgroße Wirtschaftsprüfer-Kanzleien, Steuerexperten und Experten für Prozessmanagement: Die Tätigkeit bestand größtenteils in der Prüfung von Anträgen (Zuschüsse und Garantien), in Prozessdefinition, Automatisierung des Antragsprozesses, Auszahlungen und Beschwerdemanagement
  • 5,02 Millionen Euro wurden für die Programmierung der IT-Anwendungen durch das Bundesrechenzentrum (ausschließlich bundesinterne Verrechnung) aufgewendet;
  • 4,09 Millionen Euro an Kosten für Rechtsberatung verteilen sich auf 14 Kanzleien und die Rechtsgebiete Zivilrecht / Gesellschaftsrecht, Vergaberecht, Steuerrecht und weiters für Rechtsgutachten
  • 2,12 Millionen Euro entfallen auf sonstige Beratung, vor allem Call Center Dienstleistungen, in geringem Ausmaß Websites, Personalberatung und Kommunikation.

 

Bund genutzt, Beamte geschult

Von diesem Beratungsvolumen wurden 6,23 Mio. ausschließlich bei Bundesunternehmen in Anspruch genommen. Auf das Bundesrechenzentrum (BRZ) entfielen 5,02 Millionen Euro auf die Agentur für Rechnungswesen (ARW) 1,21 Millionen Euro.

Ein Betrag von 14,62 Millionen Euro wurden extern vergeben. Davon sind zwei Drittel des Betrages, also 9,62 Millionen Euro, auf Prüftätigkeiten zurückzuführen.

All diese Ressourcen hätten zumindest in diesem Ausmaß auch von jeder anderen Abwicklungsinstitution zugekauft werden müssen: Die COFAG hat bis zu 800 Prüfer der Finanzämter eingesetzt sowie geschult und mit den IT-Systemen vertraut gemacht.

Zusätzliche Ressourcen standen auch in der Finanz nicht zur Verfügung und hätten in jedem Fall extern zugekauft werden müssen.

Die Rechtsberatungskosten teilen sich auf zahlreiche, zudem spezifische Fachbereiche auf, wobei die Beratung überwiegend in der notwendigen Geschwindigkeit und Qualität nur von Großkanzleien abgedeckt werden konnte.

 

Verfassungsgerichtshof prüfte Konstruktion

Zusätzlich wurde in der Pandemie von allen beteiligten Bundesministerien und Gesellschaften vielfach rechtliches Neuland betreten. Daher war es notwendig auch Rechtsgutachten von Universitätsprofessoren einzuholen. Im Unterschied zu anderen Institutionen und Verordnungen mancher Ministerien – etwa im Gesundheitsbereich – hat der Verfassungsgerichtshof die Konstruktion der COFAG bereits geprüft und als in Ordnung befunden. Es wurde bisher keine einzige Verordnung aufgehoben.

 

Weitere Beiträge und Informationen:

Kommentar von Andres Khol: Finanzierungsagentur Cofag – Ein Beispiel für gutes Regieren

Homepage der COFAG: https://www.cofag.at/

Beiträge von Zur-Sache:

COFAG-Wahrheiten I: schnell, günstig, korrekt

COFAG: Sorgfältige Prüfung, transparente Information

Als Österreich tausende Jobs und Unternehmen rettete

COFAG-Hilfen: Kontrollen bringen Viertel-Milliarde an Einsparungen