Innenpolitik

Covid-Maßnahmen gehen in die Verlängerung

Impfen sichert Gesundheit und Arbeitsplätze, sagte Finanzminister Gernot Blümel in der Budgetrede. Foto: iStock / solarseven

Eine Reihe von Erleichterungen für den Alltag und an nützlichen Maßnahmen zur Corona-Pandemie werden verlängert. Die entsprechenden Beschlüsse fasste der Nationalrat am 13. Oktober, dem Tag der Budgetrede.

 

Bund verlängert Zuschüsse für Länder

Zuschüsse des Bundes an Länder und Gemeinden für Impf- und Teststraßen, Schutzausrüstung, Barackenspitäler werden bis März 2022 verlängert, ebenso die Befreiung der Aufwandsentschädigungen für freiwillige Helfer bis zu einem Betrag von rund 1.000 Euro pro Monat von Abgaben und von Beiträgen zur Sozialversicherung. Die Verteidigungsministerin wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Gesundheitsminister die eingelagerte Schutzausrüstungen und sonstige notwendige medizinische Materialien unentgeltlich zugunsten der Bundesländer, anderer Ressorts sowie sonstiger Bundeseinrichtungen – etwa Sozialversicherungsträger – bereit zu stellen. Diese Ermächtigung wird bis zum Jahresende 2022 verlängert.

 

Rezept per Telefon

Die Möglichkeit der Rezeptausstellung ohne Arztbesuch („Fernrezept“) soll bis Ende März 2022 verlängert werden. In Arztpraxen können künftig Test-Zertifikate für den Grünen Pass ausgedruckt werden. Bis Ende Oktober 2021 wird die Förderung für betriebliche Covid-19-Testungen verlängert, die Gratis-Tests sind bis zum Frühjahr 2022 möglich. Die Bundesländer sowie das Gesundheitsministerium haben weiterhin die Möglichkeit, befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zu erlassen und zu verlängern.

 

Freistellungen und Betreuungszeiten

Die Freistellung von körpernahen beruflichen Tätigkeiten für Schwangere, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind, wird bis zum Jahresende 2021 verlängert. Dies bedeutet, dass diese Personen bei vollem Lohn vom Dienst freigestellt werden können, wobei der Bund dem Unternehmen die Lohnkosten erstattet. In der Debatte versicherte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP), der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit werde – falls nötig – in das nächste Jahr verlängert.