Innenpolitik

Das neue Netz leitet die Daten schneller

Bundesministerin Elisabeth Köstinger: Mehr Tempo im Netz, mehr Rechte für Konsumenten. Foto: Christopher Dunker

Die Sache klingt kompliziert – aber sie wird die Kommunikation vereinfachen. Die für Telekommunikation zuständige Bundesministerin, Elisabeth Köstinger, präsentierte am Mittwoch den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Netze sollen schneller werden, Investitionen werden vereinfacht und Konsumentenrechte gestärkt.

 

Die Novelle war, wie Köstinger erläuterte, offenbar fällig: „Das bisherige Telekommunikationsgesetz stammt aus dem Jahr 2003, da hat man noch mit Einwahlmodems und antiquierten Handys gearbeitet. Jede SMS hat extra gekostet, von Glasfaserausbau oder 5G war keine Rede“, so Köstinger. „Es ist höchste Zeit, ein modernes Telekommunikationsgesetz zu machen, das den heutigen Ansprüchen gerecht wird. Das legen wir nun vor.“

Daher habe sich die Regierung „ambitionierte Ziele“ gesetzt: Flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen gigabitfähigen Anschlüssen bis 2030 und internationaler Vorreiter beim 5G Ausbau zu werden. Mit dem Breitband-Paket um 1,4 Mrd. Euro soll ein großer Schritt in die richtige Richtung gesetzt werden, denn „Glasfasernetze sind die Lebensadern unserer Regionen, vom Dorf bis zur Millionenstadt“, sagte Köstinger.

 

Neues für Konsumenten

„Das neue Telekomgesetz bereitet den Weg für neue Technologien in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen“ erklärte die Telekomministerin. Konsumenten sollen von einem einheitlichen öffentlichen Warnsystem profitieren. Damit können im Katastrophenfall Menschen per SMS informiert werden. Außerdem wird der Zugang zum Notruf 112 erleichtert – Menschen mit besonderen Bedürfnissen können ihn künftig per Textnachricht erreichen. Der Anbieter-Wechsel werde erleichtert. Automatisiertes Fahren und Smart Living Anwendungen bekommen neue Perspektiven.

Im Einzelnen wurden laut Köstinger 220 Paragraphen überarbeitet, ergänzt und neu geschrieben. Und das sind die Schwerpunkte des Regierungsentwurfs für die Novelle zum Telekommunikationsgesetz:

  • Ausbau von Breitband und Mobilfunknetzen beschleunigen
  • Etwa durch eine wettbewerbsrechtliche Vereinfachung von Kooperationen zwischen Betreibern und von Co-Investitionen im Bereich des Netzausbaues.
  • Das vereinfacht z.B. die gemeinsame Nutzung von Sendemasten, um die Anzahl zu reduzieren und den Infrastrukturausbau in entlegeneren Gebieten attraktiver zu machen.
  • Festlegen einer Mindestvergabedauer für Frequenzen im Mobilfunkbereich, was die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Ö Mobilfunkausbau verbessern soll.

 

  • Neuerungen bei Notrufwesen und Katastrophenwarnsysteme
  • Das TKG sieht die Umsetzung eines europaweit einheitlichen öffentlichen Warnsystems für Krisen vor.
  • Die EU sieht bis Mitte 2021 die Einführung eines europaweit standardisierten Bevölkerungswarnsystems vor.

 

  • Leichterer Zugang zur Notrufnummer 112 für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
  • In Zukunft gibt es bei der Notrufnummer 112 auch die Möglichkeit für einen textbasierten Notruf.
  • Eingeschränkte Endnutzer sind dadurch anderen Endnutzern im Bereich der Zugänglichkeit der Notrufnummer 112 gleichgestellt.

 

  • Neuerungen im Konsumentenschutz:
  • In Zukunft wird jeder Kunde bei Abschluss des Vertrages eine kompakte Vertragszusammenfassung erhalten mit den wesentlichen Verpflichtungen zwischen Betreiber und Konsumenten.
  • Erleichterte Wechsel des Anbieters von Internetzugangsdiensten durch die Kontinuität des Internetzugangsdienstes
  • Digitalradioempfang in Autos

 

  • Netzsicherheit
  • Die Novelle enthält auch ein Monitoringsystem für etwaige Hochrisikozulieferer beim Aufbau von 5G-Netzen.
  • Das ist ein Teil der Umsetzung der 5GToolbox, die die Europäische Kommission von allen Mitgliedsstaaten erwartet.
  • Durch einen neuen Beirat bei der RTR soll alle zwei Jahre ein Wahrnehmungsbericht über etwaige Hochrisikozulieferer erstellt werden.

 

Diese gesetzliche Regelungen sind eingebettet in einen internationalen Rechtsrahmen. Mit der TKG Novelle entspricht Österreich der nationalen Umsetzung des neuen europäischen Telekommunikationsrechtsrahmens (EECC). Im Jahr 2018 wurden vier der fünf wesentlichen Richtlinien des europäischen Telekommunikationsrechtes in eine einzige, neue Grundlagenrichtlinie überarbeitet – den Europäischen Elektronischen Kommunikations Kodex. Dieser neue Rechtsrahmen wird mit der aktuellen Novelle in nationales Recht umgesetzt. Bis jetzt haben von den 27 Mitgliedsstaaten erst 9 eine Umsetzung der Richtlinie in Brüssel notifiziert.