Innenpolitik

„Das Verfahren wird eingestellt“

Die Volkspartei hat die Wahlkampfkostenobergrenze 2019 nicht überschritten. Das wurde heute vom UPTS eindeutig bestätigt. Kurz und knapp lautet der Spruch der Prüfer: „Das Verfahren wird eingestellt“. Quelle: Volkspartei

Kurz und knapp lautet der Spruch der Prüfer: „Das Verfahren wird eingestellt“. Gemeint ist das Verfahren zur Prüfung der Wahlkampfausgaben der ÖVP im Jahr 2019. Die ÖVP hat die Wahlkampfkosten nicht überschritten, stellte der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat fest. Die Sache ist erledigt. Nun fordert die ÖVP eine Reihe von Entschuldigungen. Und die WKStA stellte ein weiteres Verfahren ein.

 

Grenze der Wahlkampfkosten eingehalten

Bereits im Dezember 2022 hatte Generalsekretär Christian Stocker zu den Wahlkampfkosten 2019 erklärt: „Die Volkspartei hat die Obergrenze der Wahlkampfkosten von 7 Millionen Euro deutlich eingehalten. Das hat nun auch der dritte vom Rechnungshof beauftragte Wirtschaftsprüfer festgestellt.“

Dieser Feststellung waren zwei Prüfungen der Wahlkampfkosten und eine Erhebung durch den Rechnungshof vorausgegangen.

Gegenstand der offenen Fragen zwischen Prüfern und ÖVP war, welche Kosten dem jeweiligen Wahlkampf zuzurechnen sind, und welche Kosten ohnedies aus dem laufenden Betrieb und der Tätigkeit einer Partei entstehen und daher nicht den Wahlkampfkosten zuzuordnen sind.

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Rechnungshof vermutete höhere Kosten

Die Kosten für den Wahlkampf 2019 waren mit 7 Millionen Euro begrenzt worden, die ÖVP hatte nach Berichten und Prüfungen erklärt, 6,6 Millionen Euro ausgegeben zu haben. Der Rechnungshof hingegen war der Ansicht, es seien weitere Ausgaben den Wahlkampfkosten zuzurechnen, die dann auf 7,5 Mio. Euro ansteigen würden.

Die damit aufgeworfenen Fragen nach den Zuordnungen – also Rechtsfragen – gab der Rechnungshof an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat zur Prüfung weiter. Dieser hat zwar eine Reihe von Veranstaltungen (Bergauf-Tour) den Wahlkampfkosten zugerechnet, nicht jedoch Personalkosten, namentlich Prämien und Leistungszulagen.

 

Unabhängiger Senat entscheidet endgültig

Damit bleibt die ÖVP für 2019 unter der Grenze von sieben Millionen Euro für den Wahlkampf. Dies geht aus dem 25 Seiten umfassenden Bescheid des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats vom 2. Mai 2023 hervor. Der Senat hatte bereits im Jänner 10 von 12 Mitteilungen des Rechnungshofs verworfen.

 

Unterstellungen und Vorverurteilungen

Diese Entscheidung des Senats bezeichnete ÖVP-Bundesfinanzreferent Andreas Ottenschläger als „großen Erfolg“ für die Volkspartei. Politische Mitbewerber hätten die ÖVP mit „böswilligen Unterstellungen“ konfrontiert, auch einzelne Medien hätten Vorverurteilungen vorgenommen. Der Rechnungshof solle nun auch bei den anderen Parteien weitere Prüfungen vornehmen, bekräftigte Ottenschläger eine diesbezügliche Forderung von Generalsekretär Christian Stocker.

 

Stocker erwartet Entschuldigungen

Wie Ottenschläger sprachen auch Stocker von „Vorverurteilungen“ und meinte, jene Parteien und Kommentatoren, die etwa Bundeskanzler Karl Nehammer ein Fehlverhalten unterstellt hatten, „sollten nun Anstand beweisen“ und sich „in aller Form entschuldigen“.

Nehammer hatte in einer ersten Reaktion gemeint, es sei in diesem Fall mit Unterstellungen und Verdächtigungen gearbeitet worden. Es freue ihn, dass der Senat bestätigt habe, „was wir immer gesagt haben“.

Ähnlich äußerte sich Sebastian Kurz: „Ich bin wenig überrascht, dass sich auch der Vorwurf der Wahlkampfkosten-Überschreitung als falsch herausstellt“. Falsche Vorwürfe seien „Rufmord“ und Manipulation der öffentlichen Meinung, aber „am Ende setzt sich immer die Wahrheit durch“.

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WKStA stellt weiteres Verfahren ein

Eine weitere Verfahrenseinstellung gab die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft laut Medienberichten am 3. Mai bekannt: Die Ermittlungen wegen der Erhöhung des Gehalts der Lebensgefährtin von Sebastian Kurz werden eingestellt. Es ging um eine Anhebung des Bezugs als Beamtin um 68 Euro als Folge einer Karenzvertretung. Dieser 2019 erfolgte und 2022 von Kai Jan Krainer (SPÖ) bekannt gemachte Vorgang war, wie die WKStA laut Medien jetzt erklärte „sachlich begründet“ gewesen. Von der Einleitung der Ermittlung wird daher mangels Anfangsverdachts abgesehen, so die WKStA.

 

HIER geht es zum Livestream der Pressekonferenz.