Innenpolitik

Der Maßnahmen-Kalender zur Entlastung

Im zur-Sache Maßnahmen-Kalender haben wir zusammengefasst wann die Hilfsmaßnahmen bei euch ankommen. Quelle: iStock/ PURPLEANVIL

Die Bundesregierung hat bereits das vierte Entlastungspaket gegen die Teuerung geschnürt. Leistungen und Entlastungen werden teils automatisch, also durch Überweisung oder durch Anrechnung bei Löhnen und Gehältern sowie Pensionen, vorgenommen. In einem Maßnahmen-ABC hat Zur-Sache die wichtigsten Begriffe bereits erklärt – mehr dazu hier. Dazu jetzt ein Maßnahmen-Kalender, der zeigt, wann welche Entlastungen, Leistungen und sonstige Maßnahmen wirksam werden.

August 2022

Sonder-Familienbeihilfe: 180 € pro Kind
Die Familienbeihilfe ist eines der wichtigsten Instrumente bei der Förderung von Familien in Österreich. Eltern erhalten damit einen Ausgleich für Kosten, die ihnen durch ihre Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern entstehen.

  • Verdopplung der Familienbeihilfe im August
  • Geld ist automatisch am Konto

 

September 2022

Direktzuschuss für Pensionisten: bis zu 500 €
(Pensionistenabsetzbetrag für kleine Pensionen – volle Entlastungswirkung bei Pensionen bis zu 1.800€)

Zuschuss für besonders Betroffene: 300 €
Zu besonders Betroffenen zählen Bezieher einer geringen Pension, von Mindestsicherung und Arbeitslosenversicherung.

Erhöhter Familienbonus

Familien erhalten einen erhöhten Bonus von jährlich 2.000 Euro. Dieser Bonus wird spätestens 30. September bei der Lohnverrechnung wirksam.

Geld für den Schulstart

Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren wird im September ein Schulstartgeld in Höhe von je 100,00 Euro überwiesen. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Betrag wird automatisch mit der Familienbeihilfe angewiesen.

Klimabonus und Anti-Teuerungs-Bonus: 500 € für jeden Erwachsenen, 250 € für jedes Kind
Der Klimabonus ist – auch wegen der CO2-Bepreisung – eine der wichtigsten Maßnahmen der ökosozialen Steuerreform. Er wird an alle anspruchsberechtigten Menschen in Österreich ausbezahlt und sorgt dafür, dass sich eine klimafreundliche Lebensweise auch finanziell lohnt.

 

Oktober 2022

Entlastung für Familien: 250€ für jedes Kind, 1.500€ für vierköpfige Familien

 

Ab dem Jahr 2023 …

Die direkten Zuschüsse und Entlastungen werden also rasch umgesetzt, also zwischen August und Oktober des heurigen Jahres. Zu diesen aktuellen Hilfsmaßnahmen kommen allerdings tiefgehende und weit reichende Änderungen in der Struktur des Steuerwesens und der Entwicklung von Sozialleistungen.

Strukturelle Maßnahmen:  Dazu zählt vor allem die Abschaffung der Kalten Progression, deren Umfang bei 16 bis 17 Mrd. Euro liegen wird.
Zur Erläuterung: Das Einkommen wird je nach Höhe in eine bestimmte Steuerstufe eingeteilt. Je höher das Einkommen ist, desto höher ist der Prozentsatz für die Lohn- und Einkommenssteuer. Wenn nun die Löhne jährlich um die Inflation aufgestockt werden, fallen die Lohnempfänger automatisch in eine höhere Steuerstufe. Der Ausdruck Kalte Progression bedeutet: Obwohl man brutto eine Gehaltserhöhung bekommen hat, bleibt netto davon etwas weniger übrig.

Die Bundesregierung schafft diese heimliche Steuererhöhung jetzt ab, in dem die Tarifstufen und die Steuerabsetzbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden.

Valorisierung Sozialleistungen: Ab 1. Jänner wird die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen umgesetzt. Dann erhöhen sich diese Leistungen in Ausmaß der wirtschaftlichen Entwicklung und der Preise. Die Kosten dafür betragen vier Milliarden Euro.

Absetzbetrag für Arbeitnehmer: Hier wird ein Teuerungsabsetzbetrag geschaffen, der je nach Arbeitnehmer-Veranlagung vorgenommen wird (Gleiches gilt für den Pensionistenabsetzbetrag).
Absetzbeträge werden in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Sie werden vom Arbeitgeber oder der pensionsauszahlenden Stelle vor der Überweisung abgezogen oder können von Steuerpflichtigen selbst geltend gemacht werden. Dieser Absetzbetrag wird jetzt auf 500 Euro erhöht. Automatisch berücksichtigt werden Verkehrsabsetzbeträge und Pensionistenabsetzbeträge.

Weitere Senkung Lohn- und Einkommens-Steuer von 42 % auf 41 % (dieser Steuersatz gilt für Einkommensteile zwischen 31.000 € und 60.000 €).

Gebührenbremse: Der Bund – das Finanzministerium – verfügt einen Stopp bei der Anhebung der Gebühren.