Innenpolitik

Gegen Lohndumping und illegale Beschäftigung

Baustellen sind in diesem Jahr jene Bereiche, wo die Finanzpolizei in Sachen Arbeits-, Sozial und Lohndumping verstärkt Kontrollen durchführen wird. Foto: BMF/Finanzpolizei

Faire und gerechte Entlohnung sind Eckpfeiler unserer Wirtschaft. Finanzminister Magnus Brunner und Arbeitsminister Martin Kocher präsentierten am Montag den Kontrollplan der Sozial- und Lohndumpingbekämpfung 2022. Dieser Plan ist nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz (LSD-BG) einmal jährlich zu erstellen. Er definiert die Schwerpunkte und die Häufigkeit der Kontrollen.

„Wesentlicher Eckpfeiler unserer Wirtschaft ist ein freier und fairer Wettbewerb. Dazu zählt auch eine faire und gerechte Entlohnung. Das Sozial- und Lohndumpinggesetz schütz die redlichen Arbeitnehmer und Unternehmer vor unsauberen Geschäftspraktiken“, so Finanzminister Magnus Brunner.

 

„Schwarze Schafe“ in der Wirtschaft

Einig sind sich beide Minister, dass der überwiegende Großteil der heimischen Wirtschaft redlich und gesetzeskonform vorgeht. Allerdings gibt es immer „schwarze Schafe“, die Kontrollen und Strafen notwendig machen.

„Fakt ist, der überwiegende Teil unserer heimischen Unternehmen hält sich an die Regeln und arbeitet korrekt. Wer sich aber gezielt Wettbewerbsvorteile verschafft, indem er oder sie Löhne nicht korrekt zahlt oder Mitarbeiter illegal beschäftigt, fügt in erster Linie der Wirtschaft in ihrer Gesamtheit einen Schaden zu“, so Finanzminister Brunner in der gemeinsamen Pressekonferenz.

 

1.300 geplante Arbeits-, Sozial- und Lohndumping-Kontrollen mit Schwerpunkten

Für das Jahr 2022 sieht der Kontrollplan mindestens 1.300 Unternehmenskontrollen vor. Ein besonderer Fokus soll dabei auf die Bereiche Bau- und Baunebengewerbe, Transport- und Paketdienstleister sowie den Lebensmittelhandel fallen. „Zum fairen Wettbewerb gehört es auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fair und korrekt entlohnt werden – vor allem in dieser Zeit der steigenden Preise. Wir müssen Lohn- und Sozialdumping bekämpfen und vor allem in jenen Branchen verhindern, die während der Pandemie profitiert haben“, so Finanzminister Brunner.

Die Finanzpolizei ist seit 2015 für den Vollzug des LSD-BG (Sozial- und Lohndumping Bundesgesetz) zuständig und kontrolliert aus dem Ausland entsendete oder überlassene Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Deren Anzahl ist in den Vorjahren allerdings pandemiebedingt zurückgegangen.

 

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Schutz für redliche Wirtschaft

„Es ist wichtig, dass Sozial- und Lohndumping konsequent bestraft wird. Denn Unterbezahlung, falsche Angaben und die missbräuchliche Inanspruchnahme der Kurzarbeit schaden nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern auch dem Standort und dem Budget. Mein Dank gilt der Finanzpolizei aber auch dem AMS, die bei Übertretungen und Verstößen tätig werden und verlässliche Partner in der Bekämpfung von unfairem Wettbewerb sind“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

 

Blick zurück – 3,9 Mio. Euro Geldstrafen beantragt

Im Vorjahr wurden 197.368 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer entsendet, bei 385 ausländischen Unternehmen bestand nach einer Kontrolle ein Verdacht auf Unterentlohnung. Insgesamt wurden 2021 insgesamt 1.590 Betriebe nach dem LSDBG, AVRAG und AÜG überprüft. Nach dem LSD-BG wurden 1.808 Strafanträge gestellt, wobei rund 3,9 Mio. Euro Geldstrafen beantragt wurden.