Innenpolitik

Im Homeoffice? Diese steuerlichen Begünstigungen sind möglich!

Zur-Sache präsentiert die erweiterten Homeoffice-Begünstigungen im Überblick - Fotos: BMF/Wenzel; iStock.com/ visualspace

Viele Arbeitnehmer und Selbstständige arbeiten aufgrund des Lockdowns im Homeoffice. Das Bundesministerium für Finanzen reagiert auf diese Veränderungen in der Arbeitswelt und ermöglicht steuerliche Begünstigungen für das Homeoffice. Zur-Sache bringt den Überblick, welche Begünstigungen für wen möglich sind.

 

Begünstigungen für Selbstständige

Erstmals erhalten Selbstständige die Möglichkeit, pauschale betriebliche Aufwendungen, wie etwa Miete, Strom oder die Heizkosten in der Veranlagung 2022 geltend zu machen.

Konkret wird dabei in zwei Kategorien unterschieden: Zwischen dem „kleinen“ und dem „großen“ Arbeitsplatzpauschale.

Allgemeine Voraussetzung für das Pauschale ist, dass es keinen anderen Raum außerhalb der Wohnung gibt, der für die betriebliche Tätigkeit des Selbstständigen zur Verfügung steht.

 

Welche Arbeitsplatzpauschale bekomme ich?

 

„Kleine Arbeitspauschale“

Das „kleine Arbeitspauschale“ beträgt 300 Euro pro Jahr und gilt für alle selbstständig Erwerbstätigen. Zusätzlich müssen diese Selbstständigen Erwerbseinkünfte von über 11.000 Euro jährlich erzielen und für die ein anderer Raum außerhalb der Wohnung zur Verfügung steht.

Beim kleinen Arbeitsplatzpauschale können zudem auch Ausgaben für ergonomisch geeignete Möbel, insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl oder Lampe bis zu 300 Euro pro Jahr zusätzlich abgesetzt werden.

 

„Große Arbeitspauschale“

Das „große Arbeitspauschale“ erhalten hingegen nur Selbstständige, die ihr Einkommen hauptsächlich aus ihrer Tätigkeit zuhause beziehen. Zusätzliche Einkünfte, die außerhalb der Wohnung erzielt werden, dürfen daher nicht mehr als 11.000 Euro im Jahr betragen.

Hier kann der selbstständig Erwerbstätige aber 1.200 Euro pro Jahr steuerlich als pauschale Ausgabe geltend machen. Wieviel der Steuerpflichtige verdient, ist dabei irrelevant.

 

Weitere Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer

Eine weitere Steuervergünstigung für Arbeitnehmer im Homeoffice gibt es bei den sogenannten „Gastro-Gutscheinen“.

Die steuerfreien 8-Euro-Gutscheine, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zu Verfügung stellt, sollen weiterhin im Homeoffice gültig bleiben. Schon seit Anfang des Jahres 2020 sind die Gutscheine auch im Homeoffice einlösbar. Die Regelung, welche Ende 2021 ausgelaufen wäre, wird nun unbefristet ausgeweitet, wie das Finanzministerium erklärte.

 

Steuerliche Vorteile des Homeoffice ausbauen

Durch die Coronakrise hat sich die Wirtschaft gewandelt, erklärte Finanzminister Gernot Blümel am Montag zu den weiteren steuerlichen Begünstigungen. „Wir wollen uns den Veränderungen in der Arbeitswelt anpassen. Deswegen weiten wir steuerliche Vorteile aufs Homeoffice aus“, so Blümels Begründung.