Innenpolitik

Köstinger verlängert Fonds & Hilfen

Österreichs Tourismus (im Bild Pillerseetal in Tirol) ist vorbereitet, doch wegen der Corona-Pandemie fehlen Gäste und Umsätze. Foto: Mike Joebstl.

Um land- und forstwirtschaftliche Betriebe wie auch Privatzimmervermieter weiter bestmöglich zu unterstützen, werden Härtefallfonds und Ausfallsbonus um weitere fünf Monate verlängert. Bundesministerin Elisabeth Köstinger erläutert die Details dieser bewährten Wirtschaftshilfen, die seit 17. Jänner 2022 über www.eama.at beantragt werden können.

 

Einbußen für Tourismus und Zulieferer

„Die Coronakrise bedeutet nicht nur für unsere Tourismusbranche enorme Umsatzeinbußen, sondern auch für zahlreiche land- und forstwirtschaftliche Betriebe – etwa Zulieferer für Hotels, Gastronomie oder Schulen“, erklärte Tourismus- und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. Da auch Vermieter von Privatzimmern oder Ferienwohnungen stark betroffen sind wurden der Härtefallfonds und den Ausfallsbonus verlängert, wie Köstinger bekanntgab: Seit wenigen Tagen – konkret seit 17. Jänner – können diese bewährten Wirtschaftshilfen beantragt werden.

Die ständig aktualisierten Informationen zu allen Hilfen stehen auf der Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.

 

Härtefallfonds und Ausfallsbonus verlängert

Der Härtefallfonds hat sich, wie Köstinger erläutert, als Auffangnetz seit Krisenbeginn bewährt. Gerade für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Privatzimmervermieter wurde damit eine gute Lösung gefunden, um Betriebe zu unterstützen. Dank der COVID-19-Hilfen wurden bereits über 130 Mio. Euro an die Branchen ausgezahlt. Zudem wurde voriges Jahr haben mit dem Ausfallsbonus eine weitere Unterstützung umgesetzt, die für tausende Betriebe überlebenswichtig ist, so Köstinger.

 

Diese Betriebe können Hilfen beim Härtefallfonds beantragen

Antragsberechtigt sind

  • Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
  • Landwirtschaftliche Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof)
  • Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
  • Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
  • Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung unterliegen

Und das sind die Eckpunkte der Auszahlungsphase 4: Der Umsatzausfall beträgt im Betrachtungszeitraum zumindest 40 Prozent, der Förderung beläuft sich dann auf 80 Prozent des ermittelten Einkunftsverlustes und liegt zwischen 600 und 2.000 Euro. Zu berücksichtigen sind die Regeln der Berechnung und Formen der Anträge, etwa einzeln für jedes Monat.

Anträge können seit Wochenbeginn (17. Jänner 2022) über www.eama.at gestellt werden, jene für die Auszahlungsphase 4 müssen bis 2. Mai eingebracht werden. Die Abwicklung erfolgt über die Agrarmarkt Austria (AMA).

 

Diese Betriebe und Personen können den Ausfallsbonus beantragen

Antragsberechtigt sind

  • Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung unterliegen.
  • Gewerbliche touristische Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
  • Sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
  • Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten.
  • Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, die einen Wein-, Mostbuschenschank oder Almausschank betreiben

 

Und das sind die Eckpunkte des Ausfallsbonus III: Für den Ausfallsbonus müssen einige Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein. So müssen der Sitz in Österreich liegen, Tourismusabgaben entrichtet worden sein und der Umsatzausfall mindestens 40 Prozent betragen. Der Ausfallsbonus entspricht dann 40 Prozent des Ausfalls. Zu berücksichtigen sind die Betrachtungs- und Vergleichszeiträume. Anträge können jeweils im Folgemonat innerhalb von vier Monaten gestellt werden. Die Förderung ist mit 15.000 Euro je Betrachtungszeitraum gedeckelt.

 

Fast-Track-Verfahren für Härtefallfonds und Ausfallsbonus

Die Höhe der Umsatzausfälle können auch durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden. Die Anträge könne somit schneller bearbeitet und ausgezahlt werden. In diesen Fällen besteht der Anspruch auf Abgeltung der entstandenen Kosten in Form einer einmaligen Pauschalzahlung in Höhe von 100 Euro (unabhängig von der Anzahl der beantragten Betrachtungszeiträume).