Innenpolitik

Oberlandesgericht lässt Sophie Karmasin enthaften

Foto: Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Die frühere Meinungsforscherin und ehemalige Bundesministerin Sophie Karmasin wurde am Montag aus der Untersuchungshaft entlassen, wie neben anderen auch Die Presse online berichtete.

 

Haftbeschwerde wurde Folge geleistet

„Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig“ heißt in der Mittelung des Oberlandesgerichts Wien zur Enthaftung von Sophie Karmasin. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen die ehemalige Familienministerin Sophie Karmasin. Eine Untersuchungshaft war mit „Tatbegehungsgefahr“ begründet worden. Nun leistete das Wiener Oberlandesgericht (OLG) einer Haftbeschwerde Folge – Karmasin wurde am Montag enthaftet.

Die Enthaftung vorausgegangen ist das Gelöbnis, bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens nicht zu fliehen oder sich verborgen zu halten; nicht zu versuchen, die Ermittlungen zu erschweren; und jeden Kontakt zu Mitbeschuldigten und/oder Zeugen zu unterlassen. Es wurde auch die Weisung erteilt, an einer bestimmten Adresse zu wohnen und jeden Wechsel des Aufenthalts anzuzeigen.

Das Oberlandesgericht Wien bejahte den dringenden Tatverdacht der Untreue, der Bestechlichkeit, der Geldwäscherei, der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren sowie des Betrugs und auch den Haftgrund der Tatbegehungsgefahr.

Allerdings entschied das Oberlandesgericht, die U-Haft zu beenden, da letztgenannter Haftgrund durch gelindere Mittel ersetzt werden kann. Wörtlich heißt es in der Mitteilung des OLG: „Da die Beschuldigte durch das Strafverfahren und die Inhaftierung erhebliche negative Konsequenzen auf beruflicher und sozialer Ebene zu tragen habe, bestehe kein Risiko, dass in nächster Zeit Geschäfte möglich seien, mit denen strafbare Handlungen verwirklicht würden. Das Oberlandesgericht geht davon aus, dass der Eindruck der bisherigen Haft bei der unbescholtenen Beschuldigten zu einem Wohlverhalten führen wird.“