Innenpolitik

Parteiengesetz vor Zielgeraden

Nationalratsabgeordneter Andreas Ottenschläger bei einer Rede im Parlament. Foto: Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Der Entwurf für ein  neues Parteiengesetz wurde begutachtet, neue Vorschläge wurden aufgegriffen – und damit könnte das Parteiengesetz noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden, erklärt Abg. Andreas Ottenschläger.

 

Vorschläge aufgegriffen

Damit das Parteiengesetz geht in die finale Phase, sagt Ottenschläger, der diese Materie für die ÖVP-Fraktion verhandelt: „Wir haben viele Forderungen der Opposition aufgegriffen und konstruktiv analysiert.“ Der Initiativantrag sei gemeinsam mit den Grünen überarbeitet worden, gab Ottenschläger in einer Aussendung des Parlamentsklubs bekannt.

 

Fairer Wettbewerb zwischen den Parteien

Das Ziel der ÖVP sei es, „einen möglichst fairen Wettbewerb zwischen den Parteien zu schaffen“, erklärte Ottenschläger. Dazu gehöre, umfassende Transparenz der Parteien sicherzustellen sowie Umgehungen auszuschließen. „Deshalb gibt es nun weitere verschärfte Vorschläge seitens der ÖVP“, so Ottenschläger. Welche sind das? „Ein Spendenannahmeverbot für politische Bildungseinrichtungen sowie für parlamentarische Klubs ist unserer Meinung nach wichtig und wird in die Verhandlungen eingebracht“, so Ottenschläger.

 

Weitere Forderungen

ÖVP werde die Forderung aufgreifen, wonach Studien, Umfragen und Gutachten der Bundesministerien und deren Kosten in Zukunft veröffentlicht werden sollen. Diese soll ebenso in die Gespräche eingebracht werden wie andere Forderungen der Opposition, die derzeit diskutiert werden. Dazu zählen:

  • Ausbau der Minderheitsrechte betreffend Sonderprüfung Rechnungshof (Anzahl der Abgeordneten, Anzahl der gleichzeitig laufenden Prüfungen, Fristen für Berichtslegung);
  • Zweidrittelmehrheit für die Bestellung bzw. Abberufung des RH-Präsidenten.

 

Beschluss im Juli-Nationalrat

Den Koalitionsfraktionen sei es wichtig, die Reform des Parteiengesetzes vor dem Sommer abzuschließen. Daher wurde in der vergangenen Sitzung des Nationalrates ein Fristsetzungsantrag beschlossen. Ottenschläger dazu: „Somit kann das Parteiengesetz im Juli-Plenum des Nationalrates diskutiert und beschlossen werden.“

Die ÖVP erwartet für die kommenden Tagen weitere intensive und konstruktive Gespräche mit der Opposition. Zudem soll vor dem Juli-Plenum noch ein Verfassungsausschuss stattfinden. „Das Ziel ist eine breite Mehrheit für die Reform des Parteiengesetzes“, betont ÖVP-Verhandler Ottenschläger. Das neue Gesetz soll mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten.

 

Eckpunkte des Initiativantrags der Regierungsfraktionen:

  • Ausbau der Kontrolle durch den RH (bei Ungereimtheiten im Rechenschaftsbericht und im Wahlwerbungsbericht und bei „begründetem Verdacht“ auf Verstoß gegen Bestimmungen des Parteiengesetzes); unmittelbares Einschaurecht des Rechnungshofes; Streitschlichtungsverfahren vor dem VfGH.
  • Schaffung eines eigenen Wahlwerbungsberichts.
  • Neues, vernünftiges Spendenmeldesystem: Einzelzuwendung bis 150 Euro ist keine Spende (Bagatellgrenze). Die Einnahmen sind aber im Rechenschaftsbericht anzuführen. Ausdehnung des Spendenverbots auf alle Unternehmen mit direkter bzw. indirekter Beteiligung der öffentlichen Hand.
  • Grundlegende Überarbeitung der Rechnungslegung bzw. Rechenschaftsberichte; lückenlose Erfassung aller Zahlungsflüsse.
  • Verschärfung der Geldbußen und Strafbestimmungen.
  • Die Ausweispflichten für Inserateneinnahmen durch Anzeigen in Parteizeitungen werden verschärft. In Wahlkampfzeiten gibt es eine strenge Impressumspflicht für politische Inserate.